Sammlung von Kühlgeräten im Landkreis

In unserem Landkreis werden haushaltsübliche Kühl- und Gefriergeräte aus Haushalten und Anwesen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, im Rahmen der Elektroschrottsammlung eingesammelt. Elektroschrott wird an den Sperrmüllterminen eingesammelt.

Stefan Lex, Abfallberater des Landkreises Bernkastel-Wittlich, weist darauf hin, dass haushaltsübliche Kühl- und Gefriergeräte auch kostenlos an der Sammelstelle für Elektroschrott auf dem Gelände des Entsorgungszentrums des Landkreises in 54518 Sehlem, Am Orschbach, Tel.: 06508/335, abgegeben werden können. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 16.45 Uhr und samstags von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr. Eine Anfahrtsbeschreibung ist im Abfallratgeber 2011 auf der Seite 20 abgedruckt.

Bei Transport und Anlieferung muss darauf geachtet werden, dass aus den Kühlgeräten keine Flüssigkeiten oder Gase (FCKW, Butan, Pentan oder ähnliches) freigesetzt werden. Die Kühlschlangen und Kompressoren müssen unbeschädigt und dicht sein.

Für gewerbliche Kühlgeräte, deren Größe die von haushaltsüblichen Geräten übersteigt (zum Beispiel Selbstbedienungstheken, Getränkeautomaten) und die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Gerätehersteller zur Rücknahme verpflichtet. Für die Entsorgung der vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachten gewerblichen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.

Fragen zur Entsorgung von Kühlgeräten beantwortet gerne die Abfallberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/14-2414.
 

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