Problemabfallsammlung im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich können Problemabfälle aus Haushaltungen am Problemmüllfahrzeug abgegeben werden. Bei der Herbstsammlung hält das Fahrzeug in Städten und größeren Orten im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Die Termine und Standorte des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallratgeber aufgeführt. Ist der Termin im Heimatort ungünstig, kann der Problemmüll zu anderen Sammelstellen gebracht werden. Die entgegengenommenen Problemabfälle werden einer umweltfreundlichen Beseitigung oder – soweit möglich – einer Verwertung zugeführt. Die zulässige Höchstmenge für flüssige Abfälle beträgt 5 Liter, feste Abfälle werden bis zu 20 Kilogramm entgegengenommen.

Was zählt zum Problemmüll?

Alte Arznei- und Pflanzenschutzmittel, Lack- und Farbreste, Lösungs- und Reinigungsmittel, Altöle, verunreinigte Kraftstoffe, Spraydosen, Altbatterien, Chemikalienreste, Giftstoffe, Laugen und Säuren und gefährliche Reinigungsmittelreste. Im Allgemeinen wird auf die gefährlichen Substanzen mit einem schwarz-orangen Gefahrensymbole auf der Verpackung hingewiesen. Die Problemabfälle müssen den Mitarbeitern des Sammelfahrzeuges persönlich übergeben werden. Stefan Lex, Abfallberater der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, weist darauf hin, dass das Abstellen der Problemabfälle und unbeaufsichtigtes Stehenlassen am Standplatz vor Eintreffen des Sammlungsfahrzeuges nicht zulässig ist. Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Abfälle unsachgemäß anwenden und sich dabei verletzen können.

Es werden des Öfteren Abfälle am Sammelfahrzeug abgegeben, die keine Problemabfälle sind oder für die spezielle Regelungen für die Entsorgung gelten. Dazu zählen insbesondere:

Elektroschrott (z.B. Ölradiatoren, Elektrogeräte mit Akkubetrieb, Kühlschränke). Diese Geräte können bei der Elektroschrottsammlung bereitgestellt oder zur Elektroschrott-Sammelstelle bei dem Entsorgungszentrum Sehlem angeliefert werden. Die Annahme von haushaltsüblichen Elektrogeräten ist kostenfrei, für Nachtspeicheröfen werden Gebühren erhoben. Leere Behälter von Altfarben. Diese können in den „Gelben Sack“ eingefüllt werden.

Farbbehälter mit ausgetrockneten Farbresten. Diese können über die Mülltonne entsorgt werden.

Leere Behälter von Pflanzenschutzmitteln und Reinigungsmitteln. Diese müssen grundsätzlich von den Verkaufsstellen kostenfrei angenommen werden. Bei Spraydosen muss auch das Treibgas versprüht werden. Manche Behälter können auch – erkennbar am „Grünen Punkt“ in den Gelben Sack eingefüllt werden. In vielen Fällen weist die Bedienungsanleitung auf die Art der Entsorgung hin.

Asbesthaltige Materialien. Diese können unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften kostenpflichtig dem Entsorgungszentrum Sehlem angedient werden. Altöl kann überall dort zurückgegeben werden, wo es gekauft wurde. Altmedikamente nehmen die meisten Apotheken kostenfrei entgegen.

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können in Kleinmengen (bis zu fünf Leuchten) kostenfrei bei den Sammelstellen für Leuchtstoffröhren bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, der Gemeinde Morbach und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich abgegeben werden. Größere Mengen von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen unserem Landkreis können an der Elektroschrottsammelstelle des Entsorgungszentrums Sehlem, Am Orschbach, nach Rück-sprache (Tel.: 06508-335) kostenfrei abgegeben werden. Haushalts- und Starterbatterien können kostenfrei überall dort abgegeben werden, wo gleichartige Batterien verkauft werden.

Abfallwirtschaftsberater Lex rät, dass die Abfälle zweckmäßigerweise in den verschlossenen Originalgebinden angeliefert werden sollten. Ist dies nicht mehr möglich, sollten geeignete Behälter verwendet werden. Diese müssen verschlossen sein und mit Angabe des Inhalts beschriftet werden.

Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben können am Fahrzeug nicht entgegengenommen werden. Die Besitzer solcher Abfälle werden gebeten, sich bezüglich der Beseitigung mit einem autorisierten Entsorger in Verbindung zu setzen. Adressen können bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung, Tel. 06571/14-2414, oder bei der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilhelm-Theodor-Römhild-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131-982980, erfragt werden.
 

 

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