Petri Heil zur bestandenen Fischerprüfung

Am 1. Juni fand im Kreishaus in Wittlich die staatliche Fischerprüfung statt. Geprüft wurden die Themen Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz. Die Prüfung erfolgte vor dem Prüfungsausschuss bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung unter Vorsitz des Kreisfischereiberaters Harry Schneider aus Burg an der Mosel und unter Vertretung  einer Fischereiorganisation Bruno Schüller aus Großlittgen.

Ingesamt waren 21 Teilnehmer zur Prüfung angemeldet. 20 Prüflinge haben bestanden.

Im Anschluss an die Prüfung händigte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Schneider den zwanzig erfolgreichen Prüflingen die Prüfungszeugnisse aus, die zur Ausstellung eines Fischereischeins berechtigen. Den Glückwünschen schlossen sich auch der Vertreter der Fischereiorganisation im Prüfungsausschuss Bruno Schüller aus Großlittgen und als Vertreterin der Unteren Fischereibehörde Bea Kettel an.

Die nächste Prüfung findet landesweit am Freitag, 7. Dezember 2012 statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgang. Die Fischerorganisationen werden Zeit und Ort des Lehrganges frühzeitig in der Presse bekannt geben. Wer an der nächsten Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung stellen. In der Regel wird dies während des Vorbereitungslehrgangs veranlasst.

Der Fischereischein kann nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt werden. Ein Jugendfischereischein kann bereits für Personen ab dem vollendeten siebten Lebensjahr erteilt werden. Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers (Blauer Schein). Alle Fischereischeine werden ausgestellt von den Verbandsgemeindeverwaltungen, der Gemeindeverwaltung Morbach sowie der Stadtverwaltung Wittlich.

Weitere Informationen sind bei Bea Kettel, Tel. 06571/14-2340, E-Mail: Beatrice.Kettel@Bernkastel-Wittlich.de oder Renate Kemmer, Tel. 06571/14-2253, E-Mail: Renate.Kemmer@Bernkastel-Wittlich.de von der Unteren Fischereibehörde erhältlich. 
 

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