Notizen aus dem Wittlicher Stadtrat

Nach Fertigstellung des Innenstadtentwicklungskonzeptes kann jetzt die abschließende Bewilligung von Fördermitteln zur Modernisierung von Gebäuden im Entwicklungsgebiet anlaufen. Der Stadtrat befasste sich dazu in seiner letzen öffentlichen Sitzung des Jahres am Donnerstag vergangener Woche im Alten Rathaus mit der Ergänzung der Förderrichtlinien. Diese waren am 15. Dezember 2009 vom Stadtrat beschlossen worden.

Einer der Beschlüsse drehte sich darum, ob der darin festgeschriebene pauschale Fördersatz von 25 auf 28 Prozent angehoben werden sollte. Hintergrund dieses Verwaltungsvorschlages: Hat der Eigentümer die Instandsetzung eines modernisierungsbedürftigen Hauses unterlassen, wird ihm nach den bisherigen Richtlinien dafür ein Pauschalbetrag von zehn Prozent der anerkannten Kosten abgezogen. Durch die Anhebung des Fördersatzes sollte dem Eigentümer jedoch dieser Abzug weitgehend wieder ausgeglichen werden.

Der Wirtschaftsausschuss hat diesen Punkt kontrovers diskutiert und kam in der Vorberatung zum Ergebnis, diese vorgeschlagene Anhebung nicht zu befürworten. Ein Argument: durch die Erhöhung fließe mehr Geld an den Einzelnen, es könnten aber insgesamt weniger Maßnahmen gefördert werden. Diesem ablehnenden Beschlussvorschlag des Wirtschaftsausschusses folgte auch der Stadtrat.
Einstimmig wurde jedoch eine zweite redaktionelle Änderung der Förderrichtlinien gefolgt, die auch der Wirtschaftsausschuss empfohlen hatte. Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung ermöglicht es nun, dass bei überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden der Kostenerstattungsbeitrag bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro pauschaliert werden kann. Bisher war dafür für jeden Fall eine aufwändige Berechnung des Kostenerstattungsbetrages (nach Jahresmehrertrag oder Jahresgesamtertrag) erforderlich.

Aufhebung der Sanierungssatzung

Einstimmig hat der Stadtrat dem Verfahren zur Durchführung des Verfahrens zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet I aus dem Jahr 1972 mit den diesbezüglichen fünf Änderungssatzungen aus den Jahren 1973, 1977 und 1981 zugestimmt. Gleichzeitig zur Aufhebung wird die Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die ADD geht davon aus, dass die Sanierungssatzung dann aufzuheben ist, wenn die Sanierung durchgeführt ist.

Eine der Auswirkungen ist, dass die Stadt Ausgleichbeträge nach § 154 BauGB erhebt. Im Rahmen des Verfahrens werden die Bürger auch darüber informiert.

Beitragsbeschluss Hasenmühlenweg

Den formellen Beitragsbeschluss für die Beitragsveranlagung über den Ausbau hat am Donnerstagabend der Stadtrat gefasst. Es geht um den 2009 durch die Stadtwerke Wittlich erfolgten Teilausbau der Straßenoberflächenentwässerung des Hasenmühlenwegs (von der Einmündung in die Himmeroder Straße bis zur Hasenmühle einschließlich des Stichwegs Parzelle 713). Der Anteil der Stadt Wittlich am beitragsfähigen Investitionsaufwand wird auf 50 Prozent festgesetzt. Nach Rechtsprechung und dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2001 ist die Stadt Wittlich verpflichtet, Beiträge für den Ausbau der Straßenoberflächenentwässerung- Regenwasserkanal- als Teileinrichtung der Straße zu erheben.

Der mehrheitliche Beschluss wurde durch ein Stadtratsmitglied mit dem Hinweis versehen, dass man künftig frühzeitiger informieren müsse, was auf den Bürger als finanzielle Belastung zukomme.

Kita Vitelliuspark

Einstimmig hat der Stadtrat die Betriebsträgerschaft für die neue Kindertagesstätte Vitelliuspark der Evangelischen Erziehungshilfe Veldenz übertragen. Ursprünglich war in der Kopperation auch die Evangelische Kirchengemeine Wittlich vorgesehen gewesen. Dessen Presbyterium hatte jedoch  in einer Sondersitzung am 2. November 2011 beschlossen, diese Beteiligung aus finanziellen Gründen zurückzuziehen. Der nunmehr alleinigen Betriebsträgerschaft durch die Evangelische Erziehungshilfe Veldenz stimmte nach dem Sozialausschuss auch der Stadtrat zu. Neben der zu diesem Punkt Bericht erstattenden Stadträtin Adelheid Wax sah es auch Bürgermeister Joachim Rodenkirch als Bereicherung der Kita-Landschaft in Wittlich an, dass der neue Betriebsträger plant, eine der Gruppen zwischen 5.30 und 22.30 Uhr zu öffnen. Dies trage den geänderten Lebensverhältnissen und auch der Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden in der heutigen Zeit Rechnung.

Haus der Jugend

Dem Haushaltsplan der Arbeiterwohlfahrt 2012 für das Haus der Jugend in Wittlich wurde zugestimmt. Der Betriebskostenzuschuss der Stadt erhöht sich im kommenden Jahr um 230 Euro auf dann 154.130 Euro. Der Rat mahnte aber angesichts von allgemein steigenden Strom- und Heizkosten einen verantwortlichen Umgang mit dem Gebäude an. Dazu gehöre auch, dass Türen und Fenster geschlossen würden oder zerschlagene Fensterscheiben ersetzt werden müssten. Vandalismus müsse unterbunden werden.

Jugendraum Bombogen

Für die personelle Ausstattung des Jugendraums Bombogen werden vom 1. Januar bis 30. Juni 2012 zunächst 25 Wochenstunden personelle Ausstattung von der Stadt zur Verfügung gestellt, sofern die beantragte Förderung einer Vollzeitstelle aus dem Programm „Soziale Stadt“ abgelehnt wird. / hg. 

 

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