Neue Führerscheine ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig

Insgesamt 110 Varianten des Führerscheins gibt es aktuell in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Allein in Deutschland muss die Polizei bei Verkehrskontrollen mit mindestens fünf unterschiedlichen Führerscheinen rechnen. So können deutsche Autofahrer den grauen oder rosafarbenen Führerschein, den Führerschein des autonomen Saarlands aus den Jahren 1947 bis 1959 oder der DDR oder den modernen Kartenführerschein vorzeigen.

Die dritte Führerscheinrichtlinie, die am 19. Januar 2013 in Kraft tritt, soll die europäische Führerschein-Vielfalt vereinheitlichen. Bis ins Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurden in einen neuen einheitlichen Führerschein getauscht werden. Der ab 2013 ausgegebene deutsche Führerschein wird auf Grund der Vorgaben der EU gegenüber dem bisherigen, bekannten Format ein etwas verändertes Aussehen haben. Die neuen Kartenführerscheinen werden ein Gültigkeitsdatum haben und für fünfzehn Jahre gelten. Befristet wird damit lediglich die Geltungsdauer des Führerscheindokuments, nicht die Geltungsdauer der unbefristet erteilten Fahrerlaubnisklassen. Die Befristung der C- und D-Klassen auf fünf Jahre bleibt hiervon jedoch unberührt. Außerdem erfolgt eine Neustrukturierung der Fahrerlaubnisklassen. Die nationalen Klassen M und S fallen weg und werden zur europäischen Klasse AM. Die Klasse A 1 bleibt. Aus Klasse A beschränkt wird Klasse A2. Aus Klasse A unbeschränkt wird Klasse A.

Anträge auf Umtausch  von Führerscheinen nehmen entgegen:

•    die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
•    die Bürgerberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
•    die Gemeindeverwaltung Morbach
•    die Verbandsgemeindeverwaltungen Bernkastel-Kues, Kröv-Bausendorf, Manderscheid, Thalfang am Erbeskopf und Traben-Trarbach.

Zum Umtausch ist vorzulegen der bisher erteilte Führerschein, ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Gesichtsmerkmalen und es ist eine Unterschrift zu leisten, die zur Herstellung des Kartenführerscheins benötigt wird. Somit ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Gebühr beträgt 29,10 Euro 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung:
Heike Anger, Tel.: 06571/14-2481. 

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