Möglicher Neubau einer Kindertagesstätte kann nur gemeinsam geschultert werden

Zeltingen-Rachtig. Seitens des Vorsitzenden wurden erste Entwürfe des Planungsbüros zum Kindergarten Neubau auf einer gemeindeeigenen Parzelle vorgestellt. Als erste Kostenschät¬zung wurden vom Architekt 3,4 Mio. Euro angesetzt. Die Entwurfspläne liegen bereits der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Prüfung in den einzelnen Fachbereichen vor (Notwendigkeit, Förderfähigkeit).

Aus der gefolgten Diskussion kann folgendes Resümee festgehalten werden:

– Der Neubau soll, wegen der starken Nachfrage und den gesetzlichen Vorschriften zur Aufnahme von unter 2 jährigen Kindern und den eingeschränkten Platzverhältnissen in den bestehenden Kindergärten, bevorzugt werden. Hierzu führte der Ortsbürgermeister weiterhin aus, dass zwischenzeitlich auch einige Kinder auf der Warteliste zur Aufnahme in den Kindergärten stehen.
– Die Alternativen zur Ergänzung und Erweiterung der bestehenden Kindergärten sollen hierbei jedoch nicht ganz außeracht gelassen werden.
– Die Finanzierung kann, aufgrund der genannten Bausumme, nur mit Unterstützung des Landes, des Landkreises, der Kirchengemeinde/Bistum und neben der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig auch der Ortsgemeinden Lösnich und Erden geschultert werden. Seitens des Rates wurde einstimmig moniert, dass der Gesetzgeber Richtlinien erlässt und die hiermit verbunden Kosten den Kommunen aufbürdet.
– Die Fraktionen sollen stärker in die Planung eingebunden werden, um in den Sitzungen schnell entscheidungsfähig zu sein. Die Entwurfspläne sowie der Vermerk der Kreisverwaltung sollen den Fraktionsvorsitzenden zugestellt werden. Der Vermerk der Kreisverwaltung soll allen Ratsmitgliedern zugestellt werden.

Sanierung Sportplatz Zeltingen-Rachtig

Büroleiter Heiner Nilles führte aus, dass die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bezüglich der Finanzierung der beiden „Großprojekte“ (Neubau Kindergarten und Kunstrasenplatz) bedenken hat. Wegen der angespannten Haushaltslage müssen beide Projekte über langfristige Kredite voll finanziert werden. Die Kreisverwaltung machte deutlich, dass es sich bei der Finanzierung des Sportplatzes um eine freiwillige Ausgabe der Ortsgemeinde handelt. Im Gegensatz hierzu sei bei der Maßnahme Kindergartenbau eine gesetzliche Verpflichtung umzusetzen. Die Kreisveraltung fordert die Erstellung eines Finanzierungskonzeptes zur Realisierung beider Maßnahmen.

Der Vorsitzende führte weiterhin aus, dass zukünftig auch noch jährliche Kosten in Höhe von 15.000,- Euro bis 20.000,- Euro für die Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfonds aufzubringen sind. In der aufkommenden Diskussion bekräftige der Rat mehrheitlich die dem Sportverein bereits zugesicherten 200.000,- Euro als Gemeindeanteil (auf drei Jahre verteilt) zur Mitfinanzierung eines Kunstrasenplatzes. Da mit der Realisierung des Kindergartens vor 2014 voraussichtlich nicht zu rechnen ist, kann die Bezuschussung des Sportplatzes erfolgen.

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