Losgeweht und losgewedelt!

Wittlich. Das bunte Herbstlaub scheidet Geister und Gemüter. Während es in der Natur einen sinnlichen Augenschmaus garantiert, ist es auf Gehwegen oder Zugängen einfach nur ein lästiges Übel. Denn mit dem Blätterwerk ist es wie mit dem Schnee. Wegen Rutschgefahr muss es entfernt werden.Deswegen weist die Stadtverwaltung Wittlich auf die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer hin. Da sich die städtische Straßenreinigung nur auf die Fahrbahnen beschränkt, ist vor dem Eintreffen der Kehrmaschine eine Reinigung der Gehwege unerlässlich. Grundstücksbesitzer müssen das nasse Laub auf dem Gehweg vor ihrem Haus bzw. ihrem Grundstück entfernen. 

Die Reinigungspflicht beinhaltet weiterhin das Säubern der Gehwege von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut oder sonstigem Unrat jeder Art, wobei das Kehren in Kanäle oder Sinkkästen wegen möglicher Verstopfungen nicht zulässig ist. Auch Gehwege vor unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, sind zu reinigen. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Reinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

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