Lebensmittelrechtliche Verstöße gehen online

Bernkastel-Wittlich. Im Jahr 2012 wurde im Lebensmittel- und Futtermittelgesetz die Möglichkeit geschaffen unter bestimmten Voraussetzungen die Öffentlichkeit über konkrete lebensmittelrechtliche Verstöße zu informieren. Nach ersten Veröffentlichungen im Internet in anderen Bundesländern und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, in denen verfassungsrechtliche Bedenken zur gesetzlichen Neuregelung geäußert wurden, setzte das damals zuständige Verbraucherschutzministerium Rheinland-Pfalz den Vollzug der gesetzlichen Regelung zunächst aus.

Mit Beschluss vom 21.03.2018 hat das Bundesverfassungsgericht nun die gesetzliche Bestimmung im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt. Dem Gesetzgeber wurde lediglich aufgegeben, eine zeitliche Befristung für die Veröffentlichungen im Internet vorzugeben, wobei das Gericht eine Löschungsfrist von bis zu einem Jahr für verfassungskonform hält. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat Gesetzeskraft.

Vor diesem Hintergrund hat das Verbraucherschutzministerium den in Rheinland-Pfalz für den Vollzug der Vorschrift zuständigen Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte mitgeteilt, dass damit die Gründe für das Aussetzen der Anwendung der gesetzlichen Regelung entfallen sind. Unter Beachtung der in einem Gesetzentwurf des Bundes vorgesehenen Löschungsfrist von sechs Monaten sollen daher die im Gesetz genannten Verstöße von den zuständigen Behörden im Internet veröffentlicht werden.

Zu den Verstößen zählen Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände sowie allgemein festgestellte Überschreitungen von Grenz- oder Höchstwerten und andere nicht unerhebliche Verstöße mit einer voraussichtlichen Geldbuße von mindestens 350 Euro. Ab dem 1. September 2018 wird die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich daher, wie bereits 2012 schon einmal geplant, entsprechende Verstöße aus ihrem Zuständigkeitsbereich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Die betreffenden Betriebe werden vor der beabsichtigten Veröffentlichung angehört.

 

 

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