Landkreis positioniert sich erneut zur Kommunal- und Verwaltungsreform

Landkreis Bernkastel-Wittlich. Seit Inkrafttreten des Ersten Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform wurde die Zahl der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich von ursprünglich neun auf aktuell sechs reduziert. Mit der von Seiten des Landes angekündigten Gebietsänderung der Verbandgemeinde Thalfang am Erbeskopf ergibt sich abermals eine Betroffenheit des Landkreises. flagge_46_16

Vor diesem Hintergrund hat sich der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich in der Vergangenheit mehrfach mit der Kommunal- und Verwaltungsreform befasst und seiner Haltung durch Beschlüsse vom 14. Dezember 2009, 28. Juni 2010, 4. Juni 2012 und 14. Dezember 2015 Ausdruck verliehen. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Hinblick auf den von Seiten des Landes konstatierten Gebietsänderungsbedarf der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. hat es der Landkreis abermals für erforderlich gehalten, seine Position in dieser Angelegenheit zu verdeutlichen. Daher hat sich der Kreistag in seiner Sitzung vom 31. Oktober 2016 erneut mit der Kommunal- und Verwaltungsreform befasst und einstimmig nachfolgenden Beschluss gefasst:

1. Der Kreistag Bernkastel-Wittlich betrachtet etwaige Verkleinerungen des Kreisgebiets außerhalb der 2. Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform, insbesondere vor dem Hintergrund der damit einhergehenden negativen Entkopplungseffekte, nach wie vor kritisch.

2. Der Kreistag spricht sich insoweit aus strukturellen Gründen gegen einen vollständigen kreisübergreifenden Wechsel der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. aus. Vielmehr wünscht sich der Kreistag eine landkreisinterne Gebietsänderung für die Verbandsgemeinde Thalfang a. E.

3. Der Kreistag signalisiert seine grundsätzliche Bereitschaft kreisübergreifenden Wechseln einzelner Ortsgemeinden zuzustimmen, wenn der Landkreis Bernkastel-Wittlich hierdurch nicht substanziell berührt wird. Die Zustimmung bedarf einer eindeutigen Regelung von Kompensationsmaßnahmen des Landes und der an der Gebietsänderung beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften für die von einer Gebietsverkleinerung des Landkreises ausgehenden negativen Auswirkungen.

4. Der Kreistag appelliert an die Verbandsgemeinde Thalfang a. E. und die ihr angehörigen Ortsgemeinden, die noch verbleibende Zeit zur Erarbeitung einer auf Freiwilligkeit basierenden und umsetzbaren Gesamtlösung zu nutzen.

Hierzu wird eine Beschlussfassung der zuständigen Gremien empfohlen, aus der die grundsätzliche Positionierung jeder einzelnen Kommune hinsichtlich möglicher Gebietsänderungen unter Festlegung von Prioritäten hervorgeht.

5. Der Kreistag appelliert darüber hinaus an die angrenzenden und für eine Aufnahme von Teilen der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. grundsätzlich in Betracht kommenden Verbandsgemeinden der Nachbarkreise, im Sinne der zu erarbeitenden Gesamtlösung für eine Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. möglichst kurzfristig eindeutige Voten herbeizuführen.

6. Der Landrat wird beauftragt, den Reformprozess im Sinne dieses Beschlusses zu begleiten und die hierzu erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Kommunen und dem Land Rheinland-Pfalz vorzunehmen.

Die Kreistagsfraktionen sahen in dem Beschluss eine kontinuierliche Fortentwicklung der Beschlusslage des Landkreises und eine Ergänzung der Beschlusslage der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. Im Rahmen der Beratung wurde die Wichtigkeit der zu erarbeitenden Gesamtlösung herausgestellt und auf die gebotene Eile hingewiesen. Hierbei sei insbesondere eine ordnende Hand der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. erforderlich. Mit Blick auf die Gesamtverantwortung des Kreistages wurde deutlich gemacht, dass ein landkreisübergreifender Wechsel der gesamten Verbandsgemeinde nicht zu vertreten sei. Im Übrigen sei darauf zu achten, dass durch etwaige kreisübergreifende Wechsel einzelner Ortsgemeinden nicht die Substanz des Landkreises berührt werde. Generell wurden die von einer Gebietsverkleinerung des Kreises ausgehenden negativen Auswirkungen kritisch betrachtet.

Der Landrat hat zwischenzeitlich die Kommunen über den Beschluss des Kreistages informiert und seine persönliche Unterstützung im Reformprozess angeboten. Diese und alle anderen im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung getroffenen Entscheidungen können bei weiterem Interesse im Rats- und Bürgerinformations-Netz RUBIN unter www.bernkastel-wittlich.more-rubin1.de eingesehen werden.

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