Kreisverwaltung steht Betrieben bei Zweifelsfragen zur Verfügung

Wittlich. Mittwoch, 18. März 202, Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am Montag, 16.03.2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. In Ausführung eines entsprechenden Erlasses des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich am Dienstag, 17.03.2020, eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht, die die Schließung zahlreicher Einrichtungen ab Mittwoch, 18.03.2020, 0.00 Uhr beinhaltet.

Die Allgemeinverfügung kann unter hier eingesehen werden. Dort sind ebenfalls die Bereiche dargestellt, die von den Schließungen ausgenommen sind. Hierzu gehören u. a. der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Auch die Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Bei Abgrenzungsfragen steht den Unternehmen die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als zuständige Kreisordnungsbehörde gerne zur Verfügung. Hierzu wurde unter der Telefonnummer 06571/14-1020 eine Hotline geschaltet. Verschiedene Fallgruppen, die bereits einer Klärung zugeführt worden sind, könnenauf unserer Internetseite zum Corona-Virus eingesehen werden.

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass die Einhaltung der Allgemeinverfügung der Kontrolle durch die Ordnungsbehörden unterliegt. Zuwiderhandlungen stellen nach § 75 IFSG eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

Hilfen für Unternehmen

Über die ISB sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stehen Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften zur Verfügung. Damit können Unternehmen Zeit gewinnen, um etwa Lieferketten anzupassen oder eine zeitweise geringere Nachfrage zu überbrücken. Zudem wurde per Allgemeinverfügung das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen bis einschließlich 26. April 2020 komplett aufgehoben.

Außerdem wird eine Stabsstelle im Wirtschaftsministerium zur Koordination sämtlicher Maßnahmen eingerichtet. Unternehmen können sich  mit ihren Fragen an die Stabstelle Unternehmenshilfe Corona wenden: Tel: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona[at]mwvlw.rlp.de.

Unterstützung durch den Bund:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert über Sofortmaßnahmen der Bundesregierung. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen werden Unternehmen mit ausreichen Liquidität ausgestattet, damit Arbeitsplätze geschützt werden. Folgende Maßnahmen sind zu nennen:

Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds: Beantragung bereits ab einem Arbeitsausfall von 10% der Beschäftigten

Steuerliche Maßnahmen: Stundung von Steuerzahlungen werden erleichtert und Vorauszahlung können leichter abgesenkt werden

Ausweitung der Programme für Liquiditätshilfen: KfW- und ERP-Kredite

Informationen zu den ausgeweiteten Liquiditätshilfen stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf ihrer Homepage bereit. Hier handelt es sich um die Erhöhung der Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen von bis zu 80%) sowie die Ausweitung der Antragsberechtigten (Umsatzgrenze für Unternehmen liegt nun bei 5 Mrd. Euro). Es handelt sich dabei im Einzelnen um folgende Programme:

KfW-Unternehmerkredit

KfW-Kredit für Wachstum

ERP-Gründerkredit – Universell

Ansprechpartner für weitere Fragen sind ebenfalls die IHK und HWK.

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