Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich verfügt Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich und schränkt Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. In Ausführung eines entsprechenden Erlasses des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich am Dienstag, 17.03.2020, eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht, die die Schließung zahlreicher Einrichtungen ab dem Mittwoch, 18.03.2020, 0.00 Uhr beinhaltet.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus-covid-19/#c4798 eingesehen werden. Dort sind ebenfalls die Bereiche dargestellt, die von den Schließungen ausgenommen sind. Hierzu gehören u. a. der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Auch die Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

 

Zudem hat die Kreisverwaltung in Ausführung eines weiteren Erlasses eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) öffentlich bekannt gemacht, die ebenfalls im Internet eingesehen werden kann.

 

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