Kommunalreform/Zwangsfusionen

Aus Sicht der kommunalpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anke Beilstein, deuten widersprüchliche Aussagen seitens der Landesregierung bzw. regierungs-tragender Landtagsabgeordneter auf Konfusion beim Thema Zwangsfusionen im Kontext der Kommunalreform hin. Beilstein hat deshalb eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet.

„Die Landesregierung hat bei ihrer Kommunal- und Verwaltungsreform im Hinblick auf die Fusion von Gebietsköperschaften eine Freiwilligkeitsphase bis zum 30. Juni 2012 vorgesehen. Im Hinblick auf die Fusionsverhandlungen zwischen Bad Kreuznach und Bad Münster hat der SPD-Landtagsabgeordnete Carsten Pörksen am 24. Februar geäußert, das gelte nicht für die Städte an der Nahe, da dies ein „atypischer Fall“ sei. Dem widersprochen hat Innenstaatssekretärin, Heike Raab, am 27. Februar 2012 beim Städte- und Gemeindebund, mit dem Hinweis, dass weder Ministerrat noch die geltende Rechtslage „atypische Fälle“ vorsähen. Anders gesehen wird dies offensichtlich von Innenstaatssekretär und Amtschef, Jürgen Häfner, der am 28. Februar 2012 dahingehend in der Presse zitiert wurde, dass die Fusion von Bad Kreuznach  und Bad Münster als Sonderfall kein Bestandteil der Gesetzgebung zur Kommunalreform sei. Es stellt sich also die Frage, gibt es „atypische Fälle“ bzw. Sonderfälle, welche sind dies und welche Folgen hat das gegebenenfalls.“ 

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