Komfortabel altengerecht und barrierefrei Wohnen

Bernkastel-Wittlich. Bei der Gestaltung von Wohnungen in selbst genutzten Wohnhäusern oder Mietwohnungen für ältere und behinderte Menschen hat die Barrierefreiheit oberste Priorität. Treppenstufen, schmale Türen und fehlende technische Unterstützung können sich schnell als Hemmnis erweisen, und das Leben im eigenen Haus oder in der Mietwohnung wird beschwerlich.
Bauliche Maßnahmen, die selbstständiges Wohnen im Alter ermöglichen und erleichtern, unterstützt das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des vom Ministerium der Finanzen erlassenen Modernisierungsprogramms 2011 mit einem Zinsgarantiedarlehen zu 1,7 Prozent Zinsen jährlich oder mit  Zuschüssen. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet unter anderem die Verbreiterung von Türen, den Einbau einer Rampe für den barrierefreien Zugang zur Wohnung oder den Umbau des Bades. Der Raum soll nach der DIN 18025 Teil 2 für ein behindertengerechtes Bad geeignet sein. Ebenfalls zählt der Einbau von technischen Unterstützungssystemen  zu den förderfähigen Maßnahmen. Vorrichtungen für die Abschaltung  von Lichtquellen und elektrischen Geräten, wie beispielsweise Bügeleisen, Herd, Kaffeemaschinen, über ein zentrales Steuerungssystem bedienbare elektrische Rollläden sowie die Anschaffung des erforderlichen, einfach bedienbaren Steuerungsgeräts können gefördert werden.
Eigentümer von Wohnimmobilien können über ihre Hausbank ein Zinsgarantiedarlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) beantragen. Die Höhe dieses Darlehens beträgt 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche jedoch nicht mehr als in Höhe der ermittelten Baukosten. Für den Antrag wird bei selbstgenutzten Wohnhäusern, die   sich im Kreise Bernkastel-Wittlich befinden, eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie von der zuständigen Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich benötigt. Für vermietete Wohnungen wird das Zinsgarantiedarlehen unmittelbar bei der Hausbank beantragt.
Als Alternative zu den Zinsgarantiedarlehen gibt es im Modernisierungsprogramm 2011 einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionen die jedoch als Gesamtbetrag aller vorgesehenen Maßnahmen  (nicht nur ein Gewerk) mindestens 2000 Euro und höchstens 10000 Euro pro Wohnung betragen dürfen.

Anträge nimmt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Soziale Hilfen, Tel.: 06571/142372, E-Mail: Herbert.Mehn@Bernkastel-Wittlich.de entgegen. Weiterer Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), 55116 Mainz, Telefon 06131/ 4991991,  E-Mail: lth@lth-rlp.de,  Internet: www.lth-rlp.de. oder www.fm.rlp.de.

 

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