Interessante Fakten in Sachen Windenergie

Manderscheid. Unter dem Punkt Fortschreibung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Manderscheid, Teilfortschreibung Windenergie wurde in der letzten Sitzung am Dienstag, 20.11.2012, der aktuelle Sachstand erläutert. Hierzu stellte Herr Dipl. Geograf Joachim Sautter (KBH Architektur, Trier) den, in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV), neu genutzten Begriff der „ Historischen Kulturlandschaft“ vor und erläuterte die Bedeutung für den Bereich der Verbandsgemeinde Manderscheid.

Demnach ist um die Ortslagen Manderscheid und Eckfeld keine Windkraft möglich. Das Land erkennt hier die Einmaligkeit der Landschaft und des Kulturraumes an. Auch um die Ortsbereiche der Gemeinden Bettenfeld und Meerfeld ist die Vulkanlandschaft als besonders schützenswert anerkannt.

Dem geplanten Windpark in den Wäldern um Bettenfeld /Meerfeld/Eisenschmitt droht von anderer Seite das Aus. Das Wetterradar in Neuheilenbach hat Auswirkungen bis an die Grenze des Waldgebiets bzw. bis in die Ortsrandlage von Bettenfeld. In 15km Umkreis um die Wetterstation können keine 200m Windräder aufgestellt werden, da sie sonst die Funktion des Radars stören.

Das einzige Wetterradar in Rheinland-Pfalz ist zugleich das Westlichste. Der 34m hohe Stahl-Gittermast-Turm misst ständig die aktuellen Wetterdaten und bildet mit den anderen Wetterradarstationen in Deutschland einen Radarverbund. Der Deutsche Wetterdienst erfasst so die Wetterdaten für die Land- und Forstwirtschaft, natürlich auch für den Luftverkehr und letztendlich auch für die Energieversorger. Der DWD erfüllt damit seinen gesetzlichen Auftrag zur Daseinsvorsorge und ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar.

Diese Ausführungen fehlten erstaunlicherweise in der Berichterstattung der Tageszeitung – warum? 

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