Hundebestandsaufnahme erfolgreich

Wittlich. Sehr erfolgreich entwickelt sich für die Stadt Wittlich eine gezielte Bestandsaufnahme von Hunden. Sie war Mitte Mai in Zusammenarbeit mit der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH gestartet worden und soll spätestens Anfang August abgeschlossen sein. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die bisher angemeldeten 700 Hunde nicht der Realität entsprechen. Seit Ankündigung einer offiziellen „Hundezählung“ gab es bis jetzt 154 Neuanmeldungen und damit einen prozentualen Zuwachs von 22 Prozent. Das gesetzte Ziel, für ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit zu sorgen, wurde demnach voll erfüllt. Dies liegt auch im Interesse derjenigen Hundehalter, die ihre Hunde bisher korrekt angemeldet hatten und haben und ihre Hundesteuer bezahlen.

106 Hundehalter gehen „straffrei“ aus, weil sie die Möglichkeit zur freiwilligen Selbstanzeige bis 16. Mai nutzten. Die anderen 48 Fälle könnten nach individueller Einzelfallprüfung einen Bußgeldbescheid erhalten. Maximal kann für die zurückliegenden vier Jahre eine Nacherhebung der Hundesteuer fällig werden. Stichtag ist hier der 1. Januar 2007. Bei der Prüfung fließen zum Beispiel das Alter des Hundes ein oder mögliche Übergangszeiten wegen Zuzugs nach Wittlich. Als Nachweise eignen sich zum Beispiel die „Geburtsurkunde des Hundes“ oder ein Kaufvertrag.

2010 hatte die Stadt Wittlich bei 700 gemeldeten Hunden Einnahmen von rund 42.700 Euro erzielt. Allein durch die aktuellen Neuanmeldungen sind Mehreinnahmen von fast 28.000 Euro zu erwarten. Die Stadt erwägt daher, künftig in regelmäßigen Abständen Hundebestandsaufnahmen durchzuführen.

Grundsätzlich müssen Junghunde drei Monate nach der Geburt angemeldet werden. Ansonsten gilt: Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadt Wittlich anzumelden. Dabei sind Rasse, Geburtsdatum, Herkunft und Anschaffungsdatum glaubhaft nachzuweisen (§ 9 Abs. 1 der Hundesteuersatzung). Informationen zur Hundesteuersatzung sind auf der Internetseite der Stadt zu finden unter: www.wittlich.de/stadt/ortsrecht. Weitere Fragen beantwortet die Sachbearbeiterin für Hundesteuer, Bettina Lorig, bei der Stadtverwaltung Wittlich, Telefon 06571/ 171025). /hg

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