HSG Wittlich klagt gegen die Entscheidung des Handballverbandes Rheinland

Wittlich. Gegenstand des Verfahrens ist die Entscheidung des Verbandsspielausschusses (VSA) vom 13. Mai 2016, die 1. Herrenmannschaft der HSG Wittlich in der Spielsaison 2016/17 in der Landesliga antreten zu lassen. Der Vorstand der HSG Wittlich ist der Auffassung, dass die erste Herrenmannschaft als freiwilliger Absteiger aus der Rheinlandliga zu werten ist. Hieraus folgt die Spielberechtigung in der Verbandsliga – und nicht wie vom VSA entschieden, in der Landesliga.

Höchst enttäuschend ist nicht nur der Umstand, dass der Verbandsspielausschuss des HVR hier eine andere Rechtsauffassung vertritt, sondern auch die Art und Weise, wie mit der HSG umgegangen wurde.„Das hat mit Handball nicht mehr viel zu tun“, so der erste Vorsitzende, Axel Weinand, über den bisherigen Ablauf des Verfahrens! „In einem Verband, in deren 14 Seniorenklassen in der vergangenen Meisterschaftssaison es mangels Mannschaften zu keinem Absteiger kam, hätten wir eine andere Vorgehensweise erwartet. Die HSG Wittlich würde keiner anderen Mannschaft einen Platz in der Verbandsliga wegnehmen, “ so Weinand weiter.

Am 18.07.2016 wird nun der Landesspruchausschuss  in einer mündlichen Verhandlung über den Antrag der HSG Wittlich entscheiden.  Die HSG Wittlich hofft nun auf ein Einsehen des Verbandes und eine sportlich faire Entscheidung.

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