Haschisch gegen Lakritz

Amtsgerichtsurteil im Strafprozess gegen Gefängniswärter bleibt bestehen

Trier. Am  vergangenen Montag sollte am Landgericht der Strafprozess gegen einen Justizvollzugsbediensteten aus dem Raum Wittlich wegen Bestechlichkeit und fahrlässiger Abgabe von Betäubungsmitteln beginnen. Der Richter gab dem Angeklagten zu verstehen, dass das Urteil am Landgericht nicht geringer ausfallen würde, als die Strafe, die ihm vom Amtsgericht Wittlich verhängt worden ist. Daraufhin zogen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft ihre e Berufung zurück.

Hintergrund: Erstinstanzlich wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Wittlich aufgrund Urteils vom 27.06.2014 wegen Bestechlichkeit in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Abgabe von Betäubungsmitteln, zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Der 43-jährige Angeklagte soll als Justizvollzugsbediensteter im Mai 2013 von der Schwester eines in der JVA Wittlich Inhaftierten ein Päckchen erhalten haben, welches er dem Inhaftierten übergeben haben soll. In dem Päckchen soll sich u.a. Haschisch im Wert von 50 Euro befunden haben. Hierfür soll der Angeklagte als Gegenleistung ein Päckchen Lakritz erhalten haben. Für diesen Inhaftierten soll er auch nochmals am 14.09.2013 von dessen Schwester ein Paket übergeben bekommen haben, in dem sich u.a. 7,5 und 9,5 Gramm Haschisch befunden haben sollen. Auch hierfür soll er ein Päckchen Lakritz erhalten haben. Er soll das Paket aber dem Inhaftierten nicht übergeben haben, da er von der Polizei vorher festgenommen worden sein soll. Zudem soll der Angeklagte im Juli/August 2013 einem anderen Inhaftierten zwei Pakete übergeben und hierfür 20 Euro erhalten haben.

Für den Verurteilten ist die Angelegenheit noch lange nicht erledigt. Ihn erwartet jetzt noch das Disziplinarverfahren seines Arbeitgebers, das Land Rheinlad-Pfalz. Er muss wahrscheinlich mit seiner  Entlassung aus dem Dienst rechnen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen