Handlungsanweisung zum Umgang mit Schlüsselpersonal mit Infektionsrisiken

Bernkastel-Wittlich. Der Betrieb kritischer Infrastruktur, der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Gesundheitswesen, den Verkehr, Finanzen, Kommunikation, Ver- und Entsorgung, Ministerien, Ämter, Verwaltungen und die Lebensmittelversorgung wichtig ist, muss auch während der Corona-Epidemie gewährleistet sein.

Die Aufrechterhaltung des System- und Geschäftsbetriebes ist jederzeit zu gewährleisten und das Personal dieser Einrichtungen vor möglichen Ansteckungen zu schützen. Öffentliche Einrichtungen und Betriebe müssen sicherstellen, dass Schlüsselfunktionen weiter ausgeführt werden können, auch wenn einige Beschäftigte gleichzeitig aufgrund von Krankheit oder Schutzvorschriften ausfallen sollten.

Wird der Arbeitgeber von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter darüber informiert, dass sie oder er einem Infektionsrisiko ausgesetzt waren oder sind, kann der Arbeitgeber dies schriftlich beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.

Mit der Anzeige verpflichtet sich der Arbeitgeber, die entsprechenden Voraussetzungen der für die Fortsetzung der Tätigkeit notwendigen infektionshygienischen Maßnahmen sicherzustellen.

Auf der Internetseite https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus-covid-19/umgang-mit-schluesselpersonen/ hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ein Meldeformular sowie Handlungsanweisungen für die unterschiedlichen Risikofälle hinterlegt.

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