Gültigkeitsdauer von Fahrerkarten beachten

Bernkastel-Wittlich. Im Mai 2006 wurden die Kontrollgerätekarten (Fahrerkarten, Unternehmenskarten und Werkstattkarten) zur Bedienung der digitalen Kontrollgeräte in Lastkraftwagen und Omnibussen eingeführt. Die Fahrerkarten und Unternehmenskarten sind fünf Jahre gültig. In den Anfangsjahren 2006 und 2007 wurden insgesamt circa 2.500 Kontrollgerätekarten durch die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ausgegeben. Die Geltungsdauer dieser Erst-Karten läuft nun aus beziehungsweise ist bereits abgelaufen.

Zur Vermeidung von Nachteilen bei der Ausübung des Berufes als LKW- oder Busfahrer weist die Fahrerlaubnisbehörde daher aus gegebener Veranlassung darauf hin, dass jeder Inhaber von Kontrollgerätekarten die auf der jeweiligen Karte aufgedruckte Geltungsdauer überprüfen sollte. Digitale Kontrollgeräte können nur mit gültigen Fahrerkarten bedient werden. Ausnahmegenehmigungen sind im Falle von abgelaufenen Karten nicht möglich.

Anträge für Folgekarten können gestellt werden bei der Fahrerlaubnisbehörde und der Bürgerberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, der Zulassungsbehörde in Bernkastel-Kues, den Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis (außer VGV Wittlich-Land) und bei der Gemeindeverwaltung Morbach.

Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten ist. Außerdem ist ein Passbild vorzulegen. Die Gebühr beträgt 42,55 Euro. Da die LKW- und Busführerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen C und D) ebenfalls nur für bis zu fünf Jahre erteilt werden, wird den Inhabern derartiger Führerscheine dringend empfohlen, die in der Spalte 11 auf der Rückseite des Kartenführerscheins eingetragene Gültigkeitsdauer zu beachten. Bei Bedarf sollte sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragt werden.  
Ansprechpartnerinnen sind  Heike Anger, Tel.: 06571/14-2481, Mechthild Hennen, Tel. 06571/14-2334 und Renate Hock, Tel. 06571/14-2473. Die allgemeine E-Mail-Adresse der Fahrerlaubnisbehörde lautet Fahrerlaubnisbehoerde@Bernkastel-Wittlich.de. 

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