Gebühren ab sofort auch bargeldlos zahlen

Wittlich. Bargeldloses Zahlen ermöglicht seit kurzem ein neuer Kassenautomat bei der Stadtverwaltung Wittlich. Damit haben Kunden ab sofort die Wahl, ob sie Gebühren bar oder per Euroscheckkarte begleichen wollen. Möglich wurde dies durch den Austausch des bisherigen Kassenautomaten, der seit Januar 1998 die ausschließlich baren Bezahlvorgänge übernahm.

Zwölf Jahre Fortschritt in der Programmierungstechnik und bei der Nutzerführung per Bildschirm haben auch dazu geführt, dass der neue Kassenautomat im dritten Stock des Stadthauses deutlich bedienerfreundlicher ist als sein „Vorgänger“.

Der alte Automat war nach den Worten von Kassenleiterin Elisabeth Friedrich in den letzten Jahren zunehmend reparaturanfälliger geworden. Zudem wurde es schwieriger und aufwendiger, für das zwölf Jahre alte Gerät wirtschaftlich vertretbar noch Ersatzteile zu beschaffen. Damit fiel die Entscheidung leicht, nun ein neues Gerät in „Kleiderschrankgröße“ anzuschaffen, das neben Bareinzahlungen auch die bequeme Begleichung von Gebühren per EC-Karte ermöglicht.

Bei der Beschaffung wurde auch bereits an den Umzug ins neue Rathaus und das gemeinsame Bürgeramt gedacht. Der neue Kassenautomat kann auch noch die Zahlungen für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land verkraften.Durchschnittlich 400 bis 450 Bezahlvorgänge pro Monat werden über den Automaten abgewickelt. Vorteil für die Verwaltung:

Musste bisher regelmäßig der im Automaten aufgelaufene Bargeldbestand manuell überprüft werden, kann der Kassenbestand nun bequem vom PC abgefragt und die Leerung „punktgenau gesteuert werden“, so Elisabeth Friedrich.

Vorteil für die Kunden: Für die Begleichung von Gebühren muss nicht zusätzlich Geld abgehoben und mit sich getragen werden. Die Beträge variieren und können je nach Vorgang durchaus auch einmal dreistellige Eurobeträge erreichen. Ein fünf Jahre gültiger Fischereischein kostet zum Beispiel 35 Euro, ein neuer Reisepass 59,50 Euro, ein Express-Reisepass 113 Euro. Eine Maklererlaubnis würde schon eine Einzahlung von 400 Euro erforderlich machen, die Mindestgebühr für eine Spielhallenerlaubnis sogar 600 Euro.

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