Entwurf für Einzel- handels- und Zentrenkonzept vorgestellt

Erstmals öffentlich vorgestellt wurde der Entwurf eines Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Wittlich. Damit kann die Einzelhandelsentwicklung in der Stadt gesteuert und für alle Beteiligten rechtssicher gemacht werden. Den Auftrag dafür hatte der Wirtschaftsausschuss am
1. Dezember 2009 an das Büro ISU in Bitburg vergeben.

Bei einer Enthaltung wurde der Konzeptentwurf vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Konzept formulierten Zielsetzungen mit den zuständigen Fachbehörden und den Nachbarkommunen (Zentrale Orte) abzustimmen sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Dipl.Ing Daniel Heßer von ISU stellte das Konzept detailliert in der Stadtratssitzung vor. Eine der zentralen Aussagen: zur Stärkung Wittlichs brauche man das Konzept so schnell wie möglich. Man stehe bei ansiedlungswilligen Investoren im Wettbewerb mit anderen Standorten wie Bernkastel oder Bitburg. Und die Ansiedlung und die Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten ist nach Vorgaben des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) nur noch in städtebaulich integrierten Bereichen zulässig.

Mit Rahmenbedingungen kann ein Mittelzentrum wie Wittlich durch das Einzelhandelskonzept die Entwicklung durch die Gemeinde steuern, gemeindliche Planungsabsichten berücksichtigen, die Grundversorgung der Bevölkerung sichern und den eigenen Standort stärken. Als großflächig gelten nach den Regeln Objekte mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterschieden wird zwischen einem Kernsortiment und einem Randsortiment, das im Zweifel aber auch Berücksichtigung finden kann. Das kann zum Beispiel der Baumarkt sein, der an der Kasse auch noch Süßigkeiten anbietet und Zigaretten verkauft.

Mittelzentren sind laut Heßer berechtigt und verpflichtet, die Stadt selbst und die Gemeinden im Umfeld zu versorgen. Die realen Einkaufsgewohnheiten der Bürger müssen dabei nicht immer der theoretischen Lehrbuchmeinung und den Statistiken entsprechen. Errechnet wurden im Nahversorgungsbereich Wittlich laut Vorgabe der Regional- und Landesplanung 31.800 Bürger und im Mittelbereich 51.860 Bürger. Mobilität spielt eine weitere Rolle für die Strahlkraft eines Standortes. Bei fünf Minuten Fahrzeit deckt das Mittelzentrum Wittlich 9.204 Bürger ab; bei 10 Minuten Fahrzeit könnten 20.219 Bürger in Wittlich einkaufen, bei 15 Minuten Fahrzeit 39.981 Bürger und bei 20minütiger Autofahrt sogar 67.475 Bürger.
Berücksichtigung im Konzept finden auch die 11.000 Einpendler, für die Wittlich ein regionaler Arbeitsschwerpunkt darstellt.
44 Prozent von ihnen kommen aus dem Nahbereich, 22,4 Prozent aus dem Mittelbereich und weitere 33,6 Prozent von außerhalb.

Die lokale Kaufkraft pro Jahr und Bürger wird mit 5329 Euro pro Jahr und Bürger kalkuliert. Der Kaufkraftindex mit 97,1 Prozent. Hochgerechnet auf die Kaufkraft aus Stadtgebiet, Nah- und dem Mittelbereich ergibt sich damit ein Wert von fast 219 Mio. Euro Kaufkraft, die auf 85.796 Quadratmetern Verkaufsfläche im Stadtgebiet erzielt wird.

Die Auswertung gibt auch Aufschlüsse, in welchen Sortimenten eine gute Abdeckung vorhanden ist, wo Ergänzungen und Bedarf gesehen wird oder auch Defizite, die Kunden in anderen Städten oder Märkten auf der „grünen Wiese“ abdecken. Deutliche Kaufkraftabflüsse für Wittlich sehen die Gutachter etwa bei Unterhaltungselektronik und elektronischen Medien, bei Elektrohaushaltsgeräten und Leuchten, Foto, Optik, Informationstechnologie, der Telekommunikation oder bei Baby- und Kinderartikeln.

Hier setzt das künftige Konzept an. Es kann planerisch zum Beispiel Waren- und Produktgruppen definieren zur Abrundung und Kaufkraftstärkung Wittlichs, und entsprechende Ansiedlungsflächen größenmäßig vorgeben. Umgekehrt kann es bei erkennbaren Überkapazitäten weitere Ansiedlungen in diesem Segment  begrenzen und damit zu einer Korrektur der rechnerischen Flächenpotentiale beitragen.

Orientierungshilfe geben dabei auch die im Entwurf konzeptionell definierten Areale. Zentrale Versorgungsbereiche ohne jede Einschränkung sind die Innenstadt (mit Ergänzungsstandort Schloßstraße), mit Einschränkungen die Zentralen Versorgungsbereiche Friedrichstraße und Vitelliuspark (ebenfalls als Ergänzungsstandort). Weitere Ergänzungsstandorte könnten konzeptionell die Rudolf-Diesel-Straße und die Gottlieb-Daimler-Straße sein. Als Zentrale Versorgungsbereiche der Nahversorgung werden die Kurfürstenstraße und die Justus-von-Liebig-Straße gesehen.

Ergänzend muss das Konzept Sortimentslisten definieren zur Steuerung von Ansiedlungen innerhalb und außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen. /hg

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