Beschäftigungspilot für Flüchtlinge im Landkreis

Wittlich. Eine möglichst zügige Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist mit Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft. Der im Jahr 2016 in Rheinland-Pfalz eingeführte „Beschäftigungspilot für Flüchtlinge“ führt auch 2017 in leicht abgeänderter konzeptioneller Form seine Tätigkeit bis zunächst 30. Juni 2017 fort. Das Land Rheinland-Pfalz und die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sowie der Projektträger, das Überbetriebliche Ausbildungszentrum Wittlich, werden sich gemeinsam um die Integration von Flüchtlingen in den deutschen Ausbildungs-und Arbeitsmarkt innerhalb des Landkreises Bernkastel-Wittlich bemühen. Die Finanzierung des „Beschäftigungspiloten für Flüchtlinge“ erfolgt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds durch das Land Rheinland-Pfalz und durch die kommunalen Gebietskörperschaften – für den Landkreis Bernkastel-Wittlich durch die Kreisverwaltung.

Während des Asylverfahrens haben Asylsuchende in der Regel einen beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. In diesem Zeitraum können jedoch bereits erste Schritte für eine spätere Integration in den Arbeitsmarkt nach der Entscheidung des Asylverfahrens eingeleitet werden.

Angesprochen werden erwerbsfähige Flüchtlinge, die noch keinen ausreichenden Zugang zu den Angeboten der Jobcenter beziehungsweise der Bundesagentur für Arbeit haben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt beziehen. Dies ist vor allem der Fall, wenn das jeweilige Asylverfahren noch nicht abgeschlossen und die Personen somit nicht dem Rechtskreis des SGB II zuzuordnen sind. Der Schwerpunkt des Projekts liegt in der aufsuchenden Arbeit, zum Beispiel in laufenden Sprachkursen oder anderen Veranstaltungen der ehrenamtlichen Unterstützungsprojekte.

Zu den Projektinhalten gehören unter anderem, die Vermittlung grundsätzlicher Informationen über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung in Deutschland, die erheblich von den Regeln und Anforderungen und den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen der Flüchtlinge in ihren Heimatländern abweichen können. Weiterhin hat der Beschäftigungspilot die Aufgabe – sofern noch nicht erfolgt – die beruflichen und schulischen Kompetenzen der Asylsuchenden aufzunehmen. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann, nach Übermittlung der Daten durch den „Beschäftigungspiloten“ die individuelle Beratungs- und Vermittlungsarbeit. Darüber hinaus ist weiterhin eine individuelle Lotsenfunktion auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit vorgesehen.

Menschen, Gruppen und Einrichtungen, die das Angebot des Beschäftigungspiloten nutzen wollen, können sich an das Überbetriebliche Ausbildungszentrum (ÜAZ), Tel.: 06571 97870, E-Mail: info@ueaz-wittlich.de wenden.

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