Anträge auf Lernmittelfreiheit bis 16. März 2015 einreichen

Bernkastel-Wittlich. Im Januar 2015 wurden in den Wittlicher Grundschulen die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2015/16 an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Die Stadtverwaltung als Schulträger der Wittlicher Grundschulen weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 16.03.2015 endet. Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen den Antrag daher bis zu diesem Datum bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11 in Wittlich einreichen. Bereits in den Grundschulen abgegebene Anträge werden von diesen an die Stadtverwaltung weitergeleitet. Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die für eine Bewilligung vorzulegenden Nachweise und Angaben, die die Antragsteller unbedingt zu beachten haben. Nach dem 16. März eingehende Anträge können nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Schulwechsel) angenommen werden.

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