Anträge auf Lernmittelfreiheit bis 15. März 2019 einreichen

Landkreis Bernkastel-Wittlich.  Im Januar wurden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das kommende Schuljahr 2019/2020 an die Schüler ausgehändigt. Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die vorzulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingt zu beachten haben. Die Lernmittelfreiheit beziehungsweise kostenlose Ausleihe von Schulbüchern ist einkommensabhängig.

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich, als Schulträger weiterführender Schulen, weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am Freitag, den 15. März 2019, endet. Alle Erziehungsberechtigten, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Außengebäude Gesundheitsamt, Kurfürstenstraße 67 in 54516 Wittlich, oder bei der jeweiligen Schule einreichen.

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März 2019 eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Schulwechsel angenommen werden. Ansprechpartnerin ist Tonya Reinhard, Tel.: 06571 14-2341, E-Mail Schulbuchausleihe@Bernkastel-Wittlich.de. Weitere Informationen unter www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/bildung-und-kultur/schulbuchausleihe/.

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen