„Juffer“ soll Schleichwerbung sein?

Brauneberg. Ortsbürgermeister Klaus Denzer informierte die Ratsmitglieder darüber, dass er die Firma Meteomedia GmbH schriftlich um eine Stellungnahme bezüglich des nicht Erscheinens der Wetterstation Brauneberger Juffer im Laufband der Wettersendungen des SWR gebeten habe.
   
Die Firma Meteomedia GmbH machte daraufhin deutlich, dass der Hintergrund für ihre Entscheidung darauf beruhe, dass die Nennung bestimmter Wetterstationen als unzulässige Schleichwerbung gelte und dies gegen das rundfunkgesetzlich normierte Gebot der strikten Trennung von Programm und Wirtschaftswerbung verstoße. Da im vorliegenden Fall der von der Ortsgemeinde Brauneberg vertriebene Wein unter dem Namen „Brauneberger Juffer“ überregional bekannt ist, wäre hiermit solch ein Fall der Schleichwerbung gegeben. Ein Nachteil für die Ortsgemeinde Brauneberg entstünde lt. Meteomedia GmbH nicht, da die Daten der Wetterstation Brauneberg weiterhin im Laufband genannt werden.
   
Nach kurzer Beratung entschloss sich der Brauneberger Gemeinderat dazu, bei der Verwaltung anzufragen, ob es für die Gemeinde Möglichkeiten gibt, auf die Namensnennung „Juffer“ zu bestehen. Hierzu sollen Verträge geprüft und Eigentumsverhältnisse in Bezug auf die Wetterstation geklärt werden.

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