„JA“ für Hauptamtlichen Beigeordneten

Bernkastel-Kues. In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Bernkastel-Kues am 20.Juli 2011 wurden die Entscheidungen zur Einstellung eines hauptamtlichen Beigeordneten vom 8. Juni 2011 noch einmal wiederholt. Grund war, dass in der Sitzung im Juni über den Antrag von Frau Weidemann , die dazu notwendige Änderung der Hauptsatzung zu vertagen, bis nach der Wahl des neuen gemeinsamen Verbandsgemeinderates für Bernkastel-Kues und Neumagen-Dhron nach der Zusammenlegung die Entscheidung gemeinsam getroffen werden könnte, nicht abgestimmt wurde.

Als Ratsmitglied Heide Weidemann erfuhr, dass sich – vor allem CDU und SPD – in Neumagen-Dhron mit der Entscheidung in Bernkastel-Kues einverstanden erklärt hatten, nahm sie den Vertagungsantrag zurück. Sie wollte damit eine nochmalige Tagung vermeiden. Das reichte aber offensichtlich nicht für die Akzeptanz der Entscheidung vom 8. Juni. Deshalb hatte Sie am vergangenen Montag den Vertagungsantrag erneut gestellt.

Er wurde mit 20 zu 9 Stimmen abgelehnt, die Änderung der Hauptsatzung mit demselben Ergebnis anschließend angenommen.
Dazu erklärt Frau Weidemann: „Nachdem die große Mehrheit des Verbandsgemeinderates in Neumagen-Dhron sich mit den Beschlüssen des Verbandsgemeinderates Bernkastel-Kues im Hinblick auf die Einstellung eines hauptamtlichen Beigeordneten einverstanden erklärt hat, hätte ich Ihnen die heutige zusätzliche Sitzung gerne erspart und habe meinen Vertagungsantrag aus der letzten Sitzung zurückgenommen. Ich habe mir aber sagen lassen, dass unabhängig davon der Verfahrensfehler bei der Abstimmung bestehen bleibt, und es sei nicht auszuschließen, dass es aus diesem Grund zu Problemen bei der späteren Beamtenernennung kommen könnte. In der Sache habe ich meine Einstellung allerdings nicht geändert und werde auch heute danach handeln:

Nach wie vor gilt für mich zweierlei:

1. Einen Hauptamtlichen Beigeordneten halte ich – das war im Protokoll der letzten Sitzung etwas missverständlich formuliert – dann für sinnvoll, wenn er die energetische Sanierung in unserer Verbandsgemeinde als Aufgabe übernehmen soll, was natürlich eine entsprechende Qualifizierung voraussetzt und eine Ausschreibung unabdingbar macht.

2. Generell sollte diese Frage aber der neu gewählte Verbandsgemeinderat, der alle Bürgerinnen und Bürger aus Bernkastel-Kues und Neumagen-Dhron vertritt, entscheiden. Auch wenn die Ratsmehrheit in Neumagen-Dhron das anders sieht, ich meine: Wir sind es den Menschen, die in der neu zu gründenden Verbandsgemeinde leben, schuldig, dass sie bei einer so wichtigen – auch finanziell bedeutsamen – Frage nicht außen vor bleiben.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen