Aufpassen, wenn der Paketdienstfahrer kommt

Region. Wegen Verdachts der Urkundenfälschung wird sich der Fahrer eines Paketdienstes im Zusammenhang mit der Lieferung eines TV-Gerätes verantworten müssen. Offensichtlich hatte er die Unterschrift des Kunden gefälscht, um dessen persönliche Entgegennahme des Paketes vorzutäuschen. Sein Motiv lag augenscheinlich lediglich darin, sich eine weitere Anlieferungsfahrt zu ersparen. Auch wenn das Paket später bei einem Nachbarn auftauchte, hatte der Kunde unnötigerweise Fahrten über mehrere hundert Kilometer zwischen seiner Hauptwohnung an der niederländischen Grenze und seiner Nebenwohnung in der VG Adenau durchführen müssen, um die Lieferung letztlich in Empfang nehmen zu können.

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