2016 sind rund 12,1 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm geflossen

Stausee Bitburg

Im vergangenen Jahr 2016 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 12,1 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden. Gefördert wurden unter anderem die Renaturierung des Spanger- und des Dahlemer Baches in der VG Speicher, der Umbau und die Erweiterung der Gruppenkläranlage Bleialf in der Verbandsgemeinde Prüm, die Entschlammung des Stausees Bitburg sowie vorbereitende Projektplanungen für das regionale Verbundsystem Westeifel.

„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Für das Projekt Regionales Verbundsystem Westeifel unter Federführung der Kommunalen Netze Eifel (KNE) führt die SGD Nord  zurzeit das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren durch, an dem zahlreiche weitere Stellen mitwirken. Wir liegen in der Verfahrensführung – auch dank der guten Zusammenarbeit mit den Projektverantwortlichen von KNE und SWT – sehr gut in der Zeit, “ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den  Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%.  Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und  werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.

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