„Ha(h)nebüchene“ Gedanken – ganz subjektiv – notiert und hier festgehalten: Mitwisser = Beihilfe = Mittäterschaft?

Wir leben in einer verrückten Welt. Wer Geschenke im Wert von über 35 Euro annimmt, der wird  – so er z.B: ein Beamter ist – dann schon zum Korruptionsfall. Aber wenn sich die BAT, die British American Tobacco, im Kampf gegen den illegalen Tabakhandel (Zigarettenschmuggel) mit der EU verbündet und eine „Hilfe“ in den nächsten 20 Jahren von 134 Millionen Euro zur Verfügung stellt, um künftig Schmuggel und Fälschungen zu erschweren, dann findet das den Beifall der Öffentlichkeit. Dabei hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Zigarettenfirmen sozusagen „ohne Rücksicht auf Verluste“ ihre Überproduktion z.B. in den Märkten Osteuropas absetzen, die dort in dieser Masse gar keine Käufer finden kann. So wird eigentlich dem Schmuggel Vorschub geleistet. Aber der Industrie kann`s egal sein. – Feine Leute! – Aber wer will schon 134 Millionen Euro mit 35 Euro vergleichen?

Wenn ein Bankhaus, dem Vorwurf des Anlegerbetrugs ausgesetzt, sich mit der anklagenden Behörde auf eine Strafzahlung einigt, dann kostet dieser Vergleich in dem Fall (an den ich denke) 550 Millionen Dollar, aber das Bankhaus ist nicht vorbestraft. Außerdem verdient dieses Bankhaus eine solche Summe in wenigen Tagen. Die Börse ist erleichtert und reagiert – mit einem deutlichen Kursgewinn. Der Börsenwert der Bank erhöht sich so an einem einzigen Tag um 6,6 Milliarden Dollar. – Gut angelegte 550 Millionen!

Wenn Google im zweiten Quartal seinen Umsatz um 23 Prozent – und auch so seinen Gewinn – deutlich gegenüber dem Vorjahr steigert, vergrößert (Gewinn = 1,8 Milliarden Dollar!), so ist man an der Börse sehr enttäuscht. Es war ein höherer Gewinn erwartet worden und die Aktie muss Verluste hinnehmen. – 1,8 Milliarden sind ja auch enttäuschend wenig. – Es sind ja auch nur Dollar.

Kurt Beck hat’s verstanden

Wenn der Ministerpräsident eines Landes – nehmen wir mal Kurt Beck und Rheinland-Pfalz als Beispiel – zwar als einziger Beobachter ein Finanzierungssystem versteht, das sich als ein Betrugsversuch erweist und später erklärt, er hätte vielleicht früher die Notbremse ziehen müssen, dann genügt das, um als Entschuldigung für mögliche Verluste zu gelten, die dann der Steuerzahler zu tragen hat.

Außerdem werden alle an diesem „Finanzierungsversuch“ Beteiligten gut abgeschirmt. Denn ein Untersuchungsausschuss des Landes versucht Licht ins Dunkel zu bringen. Da ist die Staatsanwaltschaft vor. Schließlich ist das ihr Geschäft. Und so leitet sie jeweils rechtzeitig ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein. Das gibt dann den „Betroffenen“ die Möglichkeit, ihre Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zu verweigern. Weil es inzwischen ein „schwebendes Verfahren“ geworden ist.

Mitverursacher dieser ganzen Affäre werden auch gesetzlich – aus datenschutzrechtlichen Gründen – geschützt. Da müssen Dinge „geheim“ bleiben. Wie z.B. der zweite Teil eines Landesrechnungshofberichts, der sich mit den Vorkommnissen um die Finanzierungsaffäre des Projekts „Nürburgring 2009“ beschäftigt. Es sind nur wenig Exemplare dieses Berichts im Umlauf und niemand möchte später einmal als „undichte Stelle“ bezeichnet werden.

Aber diese „Leser“ sind nun Mitwisser um die Hintergründe für einen Skandal. Genauso wie z.B. Ministerpräsident Kurt Beck, der nach eigenen Angaben das „System“ ja verstanden hatte. Und wer Mitwisser ist, der leistet nach Ansicht unserer Gerichtsbarkeit Beihilfe. Und wer Beihilfe zu einem Betrug leistet macht sich strafbar, ist eigentlich ein Mittäter. – Oder ist das eine falsche Gedankenkette?

Wenn aber ein Journalist, z.B. ich, Wilhelm Hahne, Hintergründe in einem Spiel um Millionen ans Licht der Öffentlichkeit zerrt, dann kann es in unserem Staat passieren (es ist passiert!), dass ich als „Geheimnisverräter“ offiziell (durch die Staatsanwaltschaft!) beschuldigt werde. Obwohl es lt. Grundgesetz einen solchen Vorwurf gegenüber einem Journalisten garnicht geben kann. Es ist u.a. die Aufgabe eines Journalisten, die Öffentlichkeit zu informieren. Was hier passierte ist ein glatter Verstoß gegen die Pressefreiheit. – Aber das interessiert offensichtlich in dem Moment nicht, wo es darum geht, nicht nur einen Journalisten, sondern auch einen Teil der Öffentlichkeit „ruhig zu stellen“. – Zumindest scheint es den Verantwortlichen diesen Versuch wert gewesen zu sein. – Weil wir ein Rechtsstaat sind?

Eventuelle kriminelle Machenschaften, oder Versäumnisse von Verantwortlichen (man denke nur an die Herren des ehemaligen Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH, die jetzt z.T. abgetaucht sind) werden aber gesetzlich durch den Datenschutz gedeckt. Und man verweist auf diese Rechtsgrundlage, die eine Information der Öffentlichkeit mit (eigentlich schon erahnten) Fakten verhindert. Selbst wenn diese Information durch den Landesrechnungshof erfolgt. – Leider „geheim“, nur zu Information einer „politischen Sonderschicht“, die diese Information aus Datenschutzgründen dann auch nicht verwerten darf. – Weil wir ein Rechtsstaat sind?

Da werde ich wohl wieder in naher Zukunft zum „Geheimnisverräter“ werden müssen. Wenn mir nicht jemand zuvor kommt. Denn selbst bei der SPD ist inzwischen nach Lesen des „geheimen Teils“ des Landesrechnungshofberichts große Unruhe aufgekommen. Man würde gerne irgendwelchen Veröffentlichungen zuvor kommen. Interne SPD-Idee: Man sollte nun voll auf die Bremse treten.

Zum Glück gibt es ja ABS – zumindest beim Automobil – das dann sichtbare Bremsspuren vermeidet. Ein solches ABS wird sich die SPD-Regierung unseres Landes unter ihrem Cheffahrer Kurt Beck auch in diesem Falle wünschen. Aber man wird ohne elektronische Hilfen auskommen müssen. – Und Journalisten werden auf mögliche Bremsspuren achten.

Gegen menschliches Versagen in einem solchen Fall – wie „Nürburgring 2009“ –  hilft nur entsprechendes Gegensteuern. Im richtigen Moment. – Und der wurde leider schon verpasst.

Warum wurde das Thema „Bilanzfälschung“ bei der Nürburgring GmbH noch nicht zum öffentlichen Thema? – Es wird schon lange Zeit darum herum gebastelt. Schon in 2009 haben sich Zeugen gemeldet, weil sie sich nicht der Mitwisserschaft und damit der Beihilfe und der Mittäterschaft schuldig machen wollten. Wenn man deren „Leidensweg“ in unserem Rechtsstaat kennt, so kann das nur ein weiteres Beispiel dafür sein, dass Recht nicht gleich Recht ist.

Auch hier sollte die Staatsanwaltschaft jetzt einmal für klare Verhältnisse sorgen. Aber sie scheint mehr damit beschäftigt, eventuelle Ansprüche gegen einen Geschäftsführer (warum nicht auch seine Aufsicht?) sicher zu stellen. Auch da ist – zumindest mir – die derzeitige Rechtsgrundlage nicht ganz klar.

Lassen wir uns überraschen. – Wie ich z.B. auch von dem Geständnis der Staatsanwaltschaft bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen mich davon überrascht wurde, dass mein „Geheimnisverrat“ eigentlich die Öffentlichkeit nicht interessiert hat.

Darum versuche ich jetzt noch einmal mit einem Buch daran zu erinnern. – Die Öffentlichkeit. – Vielleicht stoße ich ja auf Interesse.

Oder werden damit meine Leser zu Mitwissern, leisten Beihilfe, werden zu Mittätern?


Wilhelm Hahne
 

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