Zum Thema Verwaltungsreform erhielten wir nachfolgende Lesermeinung: Reformansatz absolut ungeeignet

Als erstes möchte ich mit einer Illusion aufräumen, die immer wieder als hauptsächlicher Grund für eine Verwaltungsreform angeführt wird, nämlich finanzielle Einsparungen. Hierzu ist es bei entsprechenden Reformen in der Vergangenheit noch nie gekommen, jedenfalls nicht in nennenswerter Größenordnung. Insbesondere ist es ein Trugschluss, dass immer größere Verwaltungseinheiten effizienter und kostengünstiger arbeiten würden. Wieso sind denn z.B. die in der Statistik nachlesbaren Verwaltungskosten in kleineren Verbandsgemeinden pro Einwohner oft niedriger als in großen? Bei einer reinen Kostenbetrachtung darf auch nicht der zum Teil wesentlich höhere Aufwand der Bürger an Zeit und Geld, z.B. Fahrtkosten -trotz Internet und PC- zu den in großen Einheiten weiter entfernten erwaltungsstandorten,  übersehen werden und damit unberücksichtigt bleiben. Dies nur vorweg.

Leider ist festzustellen, worauf auch von Fachleuten immer wieder hingewiesen wurde, dass der von der SPD-Landesregierung gewählte Ansatz für eine Verwaltungsreform objektiv untauglich ist. Wieso greift man sich gerade die unterste Stufe der Kommunalverwaltung, die Verbandsgemeinden, heraus. Man muss dies als absolut unsinnig und damit als falsch bezeichnen. Auch die angebotene und finanziell geköderte „Freiwilligkeit“ eines Zusammenschlusses für VG unter 10.000 Einwohner vermittelt zwar den Anschein bzw. das Zugeständnis einer vor Ort gestalteten Neuordnung, ist aber schlicht und einfach nicht optimal umsetzbar.

Grundfrage jedweder Reform muss doch sein, wie eine bestehende Situation oder Struktur verbessert werden kann. Damit darf Sinn und Zweck einer Verwaltungsreform unzweifelhaft nur die Frage sein, wie bzw. von welcher Stelle können alle staatlichen und kommunalen Aufgaben unter Berücksichtigung der Bürgerinteressen am effektivsten wahrgenommen werden. Hieraus leitet sich die unabdingbare Notwendigkeit ab, als erste Maßnahme eine umfassende, konsequente und neutrale Aufgabenkritik aller staatlichen und kommunalen Zuständigkeiten vorzunehmen (Funktionalreform). Erst wenn hierüber Klarheit besteht, also von welcher Verwaltungsebene welche Aufgaben künftig wahrzunehmen sind, machen dann im zweiten Schritt Überlegungen zu einer Neugliederung von Landkreisen und Verbandsgemeinden Sinn (Gebietsreform).

Fazit: Notwendig ist eine Reform aus einem Guss. Die bisherigen ungeeigneten Reformansätze der Landesregierung sollten daher umgehend beendet und das Thema vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Eine Treppe wird auch nicht von unten nach oben gekehrt.

Zu einer Funktionalreform drängen sich jedem unbefangenen Kenner vielfältige Fragen auf. So bestehen oftmals Zwei- oder sogar Dreifach-Zuständigkeiten von Kreisverwaltungen, ADD, SGD’s Sonderbehörden, sowie Ministerien. Nach meiner Schätzung könnten weit mehr als 50 % der von staatlichen Behörden  wahrgenommen Aufgaben effektiver und kostengünstiger (dazu noch bürgernäher) von Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltungen erledigt werden. Diese umfassende Aufgabenverlagerung von oben nach unten hätte neben der so wichtigen Effizienz und Bürgernähe außerdem eine Einsparung an Personal- und Sachkosten in Millionenhöhe zur Folge. Ganz nebenbei böte sich eine Korrektur der seinerzeit von rot-gelb vorgenommenen und völlig verunglückten Reform der ehemaligen Bezirksregierungen an. Diese „Reform“ hat nichts verbessert, dafür aber alles verschlechtert. Trotz intensiver Bemühungen ist es mir in all den Jahren nicht gelungen, auf allen Verwaltungsebenen auch nur einen Mitarbeiter zu finden, der die Ergebnisse dieser Reform nicht negativ beurteilt.

Nach Klärung des Aufgabenzuschnitts wäre auch die anzustrebende Größe der Landkreise sinnvoll bestimmbar. Maßgeblichste Faktoren hierfür sind gleichgewichtig die Einwohnerzahl sowie die Fläche.  Im Zeitalter von PC und Internet kann vom Grundsatz her nur eine Vergrößerung der Landkreise – jedenfalls der kleineren – infrage kommen. Die westliche Eifel, also auch die Vulkaneifel betreffend, drängt sich bei einem einfachen Blick auf die Landkarte eine Lösung geradezu auf: Zur Disposition steht der Raum zwischen den Städten Trier und Koblenz bzw. den sie umgebenden Landkreisen (die LK Trier-Saarburg und Mayen-Koblenz bleiben sicherlich erhalten). Man kann wohl davon ausgehen, dass in diesem Gebiet  nur noch Platz für einen Eifelkreis verbleibt. Bei der wichtigen, wenn nicht gar ausschlaggebenden regionalen Betrachtung liegt der Raum Daun/Gerolstein genau in der Mitte und damit zentral zwischen Trier und Koblenz bzw. diesen beiden Landkreisen (ebenso zentral zwischen Mosel und Landesgrenze zu NRW). Es bietet sich demnach an, den Vulkaneifelkreis sinnvoll zu erweitern, wobei die Bereiche Ulmen und Manderscheid schon bei der 70er Reform einen Anschluss an den damaligen Kreis Daun befürworteten. Geboten wäre auch die Einbeziehung von Teilen des Landkreises Bitburg-Prüm (Eifelkreis) außer der Stadt Bitburg selbst und ihres näheren Umlandes. Der Raum Bitburg liegt unmittelbar vor den Toren von Trier und hat bereits heute vielfältige kommunale Verflechtungen dorthin. Er sollte daher dem Kreis Trier-Saarburg zugeschlagen werden – wie seinerzeit Mayen dem Landkreis Koblenz (jetzt Mayen-Koblenz).

Ein neues Kreisgebilde -wie oben kurz beschrieben (Grobabgrenzung)- wäre auf Dauer lebensfähig und würde auch mental schnell zusammenwachsen. Zudem könnte, was nicht unwichtig ist, der Name „Landkreis Vulkaneifel“ erhalten bleiben. Erst nach dieser grundsätzlichen Weichenstellung bzw. parallel dazu macht die Neuordnung der Verbandsgemeinden Sinn.

 Josef Saxler, Daun  

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