Kinderschänder in 53 Fällen

Die Umsetzung des Rechts in unserem Land lässt mich wirklich zweifeln, ob die Justiz das Recht hat, Urteile im Namen des Volkes zu sprechen. Sehr viele Urteile sind zumindest  für mich nicht nachvollziehbar und ich möchte mich an dieser Stelle dagegen verwahren, dass auch in meinem Namen solche Urteile möglich sind. Einem Kindermörder zahlt der Staat eine Entschädigung, ein Kinderschänder bekommt eine Bewährungsstrafe.  Irgendwelche Leute in Brüssel, die ihr Geld u.a. damit verdienen, festzulegen, wie eine Gurke in Deutschland auszusehen hat, legen fest, dass nicht therapierbare Gewaltverbrecher von besonderer Gefährlichkeit nicht in anschließende Sicherheitsverwahrung genommen werden dürfen. Es ist die Zeit gekommen, da müsste man den Staat verklagen, weil er die Rechte der Bürger auf Schutz und Unversehrtheit mit Füssen tritt.

Während man sich in Berlin Gedanken macht, wo man dem Bürger noch mehr aus den fast leeren Taschen ziehen kann, werden bereits bezahlte Steuergelder für den Schutz von Gewaltverbrecher, Kindermörder und Kinderschänder ausgegeben. Da taucht bei mir die Frage auf: Wo beginnt die Perversion eigentlich? Man möge in Betracht ziehen, dass ich wegen einem unbezahlten Knöllchens, das ich wegen eines Umzuges verlegt hatte, aufgefordert wurde, mich bei Nichtzahlung in der JVA Koblenz zu melden, mit vielen Auflagen, wie Schuhe ohne Schnürsenkel usw! Während ich diese Zeilen schreibe überkommt mich eine starke Übelkeit!

Klaus Walter Schumann 
 

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