Zweifacher Handtaschendiebstahl

Daun. Am 20.08.2014 gegen 14:15 Uhr ereignete sich in Daun im Bereich der Kampbüchelstraße ein Vorfall, bei welchem ein älteres Ehepaar, welches sich als Touristen in Daun aufhielten und dort spazieren gingen, die Handtasche entwendet wurde. Hierbei hatte sich ein etwa 15 Jahre alter Junge dem Ehepaar genähert und dieses in ein Gespräch verwickelt. Im Rahmen dieses Gesprächs entwendete der junge Täter dann plötzlich die Handtasche der 81-Jährigen, aus Holland stammenden geschädigten Touristin und entfernte sich fußläufig. Weder durch die Geschädigte selbst, noch durch ihren Ehemann konnte der jugendliche Täter gestellt werden. Eine sofort durch die Polizeiinspektion Daun eingeleitete Fahndung nach dem Täter verlief zunächst ergebnislos.

Am 21.08.2014 gegen 16:25 Uhr ereignete sich in Daun im Bereich der Burgfriedstraße ein Vorfall, bei welchem ebenfalls ein etwa 15 Jahre alter Junge einer 87-Jährigen Dame aus der VGV Daun im Vorbeilaufen die, in der Hand gehaltene Handtasche entriss. Durch einen beherzten Passanten, welcher durch die Hilferufe der Geschädigten aufmerksam wurde, konnte der jugendliche Täter wenige Meter weiter in der Burgfriedstraße gestellt und durch einen weiteren namentlich bekannten Zeugen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.

Der jugendliche Täter wurde festgenommen und zur Polizeiinspektion Daun verbracht. Im Rahmen seiner Vernehmung räumte der 15-Jährige Täter aus der VGV Daun nicht nur die aktuelle Tat ein, bei welcher er durch einen Passanten auf frischer Tat festgehalten wurde, sondern gab auch die Tat vom Vortag zum Nachteil der 81-jährigen Dame aus Holland umfassend zu. Den Jugendlichen erwarten nun zwei Strafverfahren wegen des Diebstahls und des Raubes von zwei Handtaschen. Die Staatsanwaltschaft Trier wurde in diesen Verfahren bereits informiert und die weiteren Maßnahmen wurden zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft abgestimmt.

Nach Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen und nach geständiger Vernehmung des Täters wurde dieser in die Obhut seiner Mutter übergeben. Die Polizei fragt: Gibt es weitere, der Polizei bisher unbekannte Tatzeugen für die hier beschriebenen Taten? Der beherzte Passant (Zeuge), welcher den Jugendlichen am 21.08.2014 unmittelbar nach der Tat festnahm und damit ein vorbildliches Verhalten im Sinne von Zivilcourage zeigte, sich aber beim Eintreffen der Polizeibeamten schon nicht mehr vor Ort befand, darf gebeten werden, sich bei der Polizeiinspektion Daun (06592/96260) zu melden.

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