Polizeikontrollen der PI Daun im Straßenverkehr und im öffentlichen Raum

Daun. In den Tagen seit Freitag, 12.03.2021 wurden durch die Beamten der Polizeiinspektion Daun zu verschiedensten Zeiten und an wechselnden Örtlichkeiten sowohl Verkehrs- als auch Personenkontrollen durchgeführt.In diesem Zusammenhang wurden, aufgrund der polizeilichen Feststellungen eine Vielzahl von Strafverfahren eingeleitet.

Am Freitag, 12.03.2021 gegen 15:14 Uhr wurde ein 65-jähriger Fahrzeugführer eines Personenkraftwagens aus dem Bereich der VG Kelberg in der Ortslage von Kelberg kontrolliert. Hier wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol mit einem Wert von über 1,1 Promille sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt, ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde nach Einleitung eines Strafverfahrens sichergestellt.

Am 13.03.2021 gegen 18:000 Uhr wurde ein 43-jähriger Fahrzeugführer eines Personenkraftwagens aus der VG Gerolstein in Gerolstein kontrolliert. Dieser führte sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol. Da er unter 0,4 Promille lag, wurde ihm bis zur Ausnüchterung die Weiterfahrt untersagt.

Am 13.03.2021 gegen 17:00 Uhr wurde im Kyllpark in Gerolstein ein 20-jähriger Fußgänger aus der VG Gerolstein einer Personenkontrolle unterzogen. Hier wurde festgestellt, dass dieser offensichtlich unter Betäubungsmitteleinfluss stand und eine geringe Menge illegaler Betäubungsmittel mit sich führte. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Am 13.03.2021 gegen 23:38 Uhr wurde ein 19-jähriger Fahrzeugführer eines Personenkraftwagens aus der VG Gerolstein in der Ortslage von Hillesheim kontrolliert. Dieser führte im Handschuhfach zugriffsbereit eine schwarze, echt aussehende Anscheinswaffe (Spielzeugwaffe) mit sich. Diese wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Am 14.03.2021 gegen 05:00 Uhr wurde in der Ortslage von Ulmen ein 26-jähriger Fahrzeugführer aus der VG Ulmen eines E-Scooters (Elektrokleinstfahrzeug) kontrolliert. Für den E-Scooter bestand keinerlei gültiger Versicherungsvertrag und der Fahrzeugführer stand unter dem Einfluss von Alkohol bei einem Wert von über 1,1 Promille, sowie dem Einfluss von illegalen Betäubungsmitteln. Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und ihm wurde die Weiterfahrt nach Einleitung eines Strafverfahrens untersagt.

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