Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Tanja Gräff noch nicht abgeschlossen

Trier. In seiner Ausgabe vom 22.01.2016 titelte der Trierische Volksfreund, die „Ermittlungen im Fall Tanja Gräff“ seien „abgeschlossen“. Dies trifft nicht zu! Das Ermittlungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen der Eifel-Zeitung mit. Zutreffend ist, dass – dies hatte Oberstaatsanwalt Fritzen dem Trierischen Volksfreund auf eine Anfrage hin mitgeteilt – die Arbeit der vom Polizeipräsidium Trier eingerichteten Sonderkommission weitgehend abgeschlossen ist. Sie hat die Akten des Verfahrens am 20.01.2016 der Staatsanwaltschaft Trier vorgelegt. In Kürze wird sie der Staatsanwaltschaft auch einen zusammenfassenden Bericht über die durchgeführten Ermittlungen vorlegen. Damit sind die Ermittlungen aber keineswegs bereits abgeschlossen. Die Vorlage der Akten stellt lediglich einen Zwischenschritt im laufenden Ermittlungsverfahren dar. Die Leitung des Ermittlungsverfahrens obliegt nämlich – rechtlich und tatsächlich – der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft Trier wird nunmehr die von der Sonderkommission zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse analysieren und bewerten und anschließend darüber entscheiden, ob weitere Ermittlungen angeordnet werden oder eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann. Hierzu werden sämtliche Akten durchgearbeitet und geprüft werden müssen. Dies wird angesichts des außergewöhnlichen Umfangs der Akten noch geraume Zeit – voraussichtlich mehrere Monate – in Anspruch nehmen. Auch soll dem Rechtsanwalt von Frau Gräff Gelegenheit gegeben werden, die bisherigen Ermittlungsergebnisse einzusehen und ihm eine dem Umfang der Sache angemessene Frist zur Stellungnahme gewährt werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Polizeipräsidium Trier die Sonderkommission noch nicht aufgelöst. Diese wird vielmehr weiterhin bereitgehalten und kann ihre Arbeit jederzeit wieder aufnehmen, sollten im Rahmen der Analyse der Ergebnisse weitere Ermittlungen für erforderlich gehalten werden.

Oberstaatsanwalt Fritzen bittet um Verständnis, dass bis zum Abschluss der Ermittlungen Fragen der Medien nach vorläufigen Bewertungen und Zwischenergebnissen der Prüfung einzelner Spuren nicht beantwortet werden können. Dies ist erst nach abschließender Analyse aller Ergebnisse möglich. Wenn eine abschließende Entscheidung getroffen worden ist, werden Polizeipräsidium und Staatsanwaltschaft Trier die Öffentlichkeit ausführlich unterrichten. Dies hatte Oberstaatsanwalt Fritzen auch dem Trierischen Volksfreund genauso mitgeteilt.

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