Bombendrohung am Hauptbahnhof – Polizei fasst Tatverdächtigen

Trier. Ein 18-Jähriger meldet sich am Freitag, 28.07.2017 als vermeintlicher Zeuge, verstrickt sich in Widersprüche und gestand die Tat. Staatsanwaltschaft Trier beantragt Haftbefehl. Was war passiert?

Über das Internet-Kontaktformular des Polizeipräsidiums Trier ging am Donnerstag, 27.07.2017 um 13.19 Uhr eine unspezifische Bombendrohung für den Hauptbahnhof Trier ein. Das Gebäude wurde vorsorglich geräumt, anschließend gab es eine schnelle Entwarnung. Ein bisher Unbekannter versuchte durch die Kontaktmail an die Polizei die Zahlung eines sechsstelligen Geldbetrages zu erpressen, ansonsten würde nach Ablauf eines Ultimatums eine Bombe am Bahnhof explodieren.

Die sofort eingeleiteten Analysen und Ermittlungen von Landes- und Bundespolizei sowie dem Landeskriminalamt führten zu der ersten Einschätzung, dass die Drohung als nicht realistisch einzuschätzen sei. Der Hauptbahnhof wurde durch den gemeinsamen Einsatz von Beamten der Bundespolizei und der Polizeiinspektion Trier, unter Einsatz eines Sprengstoffsuchhundes, vorsichtshalber für einen kurzen Zeitraum geräumt und durchsucht. Tatsächlich stellte sich diese Ankündigung einer Bombenexplosion als wirklich übler Scherz heraus. Die Kriminalpolizei Trier ermittelt im Anschluss die Herkunft der E-Mail und versuchte, den Täter zu ermitteln.

Aufgrund des polizeilichen Einsatzes am Bahnhof anlässlich der Bombendrohung, die der Tatverdächtige vor Ort beobachtet hatte, sah sich der junge Mann veranlasst, der Polizei bei den Ermittlungen des Täters zu helfen. Hierzu suchte er gegen 20 Uhr die Polizeidienststelle in der Südallee auf und gab ein angebliches Wissen zu Täter und Tat zu Protokoll. Dabei bezichtigte er eine ihm bekannte Person der Tat.

Der vernehmende Beamte der Kriminalinspektion Trier schöpfte im Laufe der Schilderungen jedoch Verdacht, sodass sich der vermeintlich hilfsbereite Zeuge in Widersprüche verstrickte. Seine Angaben deckten sich nicht mit den der Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Ermittlungsergebnissen. Umfangreiche polizeiliche Ermittlungen zur Identifizierung des E-Mailschreibers waren bereist vielversprechend fortgeschritten. Schließlich gestand er, die erpresserische E-Mail an die Polizei selbst verfasst zu haben. Zu seiner Motivation äußerte er sich bisher nicht.

Der nun tatverdächtige Heranwachsende wurde sogleich festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier am Freitag, 28.07.2017, dem Haftrichter am Amtsgericht Trier vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl gegen den 18-Jährigen, der anschließend in eine Jugendstrafanstalt eingeliefert wurde.

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