Alkohol im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vollstreckung eines Haftbefehls

Wittlich / Bausendorf

1. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Am 02.02.2024, gg. 21.30 Uhr wurde ein 51jähriger Autofahrer im Stadtgebiet Wittlich einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, weshalb die weitere Fahrt unterbunden und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

2. Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung, Fahren ohne Fahrerlaubnis:  Nur kurze Zeit später, gg. 23.10 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer einen von der Straße (L56) abgekommenen PKW auf der Strecke von Ürzig in Richtung Bausendorf. Vor Ort stellten die eingesetzten Beamten fest, dass der allein beteiligte 21jährige Fahrzeugführer des stark beschädigten Autos unter Alkoholeinwirkung stand, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und sich durch den Unfall leicht verletzte. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Das Fahrzeug wurde durch einen hinzugerufenen Abschleppdienst von der Unfallörtlichkeit entfernt.

3. Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze und Vollstreckung eines Haftbefehls: Am 03.02.2024, gg. 01.20 Uhr wurde ein 44jähriger Fahrzeugführer in der Gerberstraße der Stadt Wittlich einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte bei dem Fahrer eine Alkoholkonzentration von 0,8 Promille festgestellt werden. Zudem stellte sich heraus, dass der Angehaltene per Haftbefehl gesucht war. Der Mann wurde daher festgenommen und eine Blutentnahme veranlasst. Im Laufe des Tages wurde er einem Ermittlungsrichter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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