Afghanischer Kinderschänder zu 3 Jahren und 3 Monate verurteilt

Trier. Das Landgericht Trier hat einen Angeklagten der Vergewaltigung in Tateinheit mit schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und in Tateinheit mit Bedrohung für schuldig erklärt. Er wurde zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Der 20-jährige Angeklagte stammt aus Afghanistan. Er war in Deutschland strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und befindet sich seit dem 04.06.2016 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Verurteilte hat am 03.06.2016 einen 6-jährigen Zeugen auf seinem Fahrrad mitgenommen. Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber untergebracht. Am Ufer der Mosel soll er sich mit dem Kleinen an einer sichtgeschützte Stelle zurückgezogen haben, um sich dem Kind sexuell motiviert zu nähern. Bei der Tatausführung soll er den Zeugen festgehalten, geschlagen, ausgezogen und eine beischlafähnliche Handlung vollzogen haben. Nach der Tat soll der Angeklagte den Zeugen zum Schweigen über das Geschehene angehalten haben und in diesem Zusammenhang damit gedroht haben, ihn zu töten.

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