61-Jähriger muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Trier. Die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Trier hat am 03.09.2018 mit ihrem Urteil einen 61-jährigen Angeklagten für schuldig erklärt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornographischer Absicht in Tateinheit mit dem Herstellen von kinderpornographischen Schriften sowie des Besitzes kinderpornographischer Schriften in 26 tateinheitlichen Fällen.

Der 61-jährige Angeklagte soll die Taten über sechs Jahre hinweg in der VG Hillesheim begangen haben. Er wurde zu 3 ½ Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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