Bundesnetzagentur gibt endgültige Vectoring-Entscheidung bekannt

Die Bundesnetzagentur hat ihre endgültige Entscheidung für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom bekannt gegeben. Anfang Juli hatte die Bundesnetzagentur der EU-Kommission im üblichen Verfahren einen Entscheidungsentwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Dieses Verfahren sei nun abgeschlossen, teilte die Bundesnetzagentur am 29. August mit. „Ich begrüße sehr, dass die EU-Kommission grünes Licht für unsere Entscheidung gegeben hat. Die Bundesnetzagentur hat in einem zügigen, transparenten und intensiven Beschlusskammerverfahren ausgewogene und verlässliche Rahmenbedingungen für die Einführung der Vectoring-Technologie in Deutschland geschaffen. Es liegt jetzt an allen investitionswilligen Unternehmen, die sich daraus ergebenden Chancen für den Aus- und Aufbau von modernen TK-Netzen, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, zu nutzen und den für unser Land wichtigen Breitbandausbau gemeinsam zügig voranzutreiben“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Hintergrund Vectoring

Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Durch das Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am Kabelverzweiger (KVz) möglich, ein entbündelter Zugriff damit – sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht – aber nicht mehr.

Zugang zu Teilnehmeranschlussleitung am KVz muss grundsätzlich gewährleistet werden

Die Telekom hatte Ende letzten Jahres bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung, der sogenannten letzten Meile, an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Aufgrund der nun bekannt gegebenen Entscheidung muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch künftig grundsätzlich den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz gewähren. Die Telekom kann den Zugang zur „letzten Meile“ am KVz aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Alle Marktakteure können daher auf der Grundlage des Vorschlags auch in Zukunft KVz mit Glasfaser erschließen und Vectoring nutzen.

Sie müssen dann jedoch im Rahmen eines offenen Netzzugangs ein angemessenes Bitstromprodukt anbieten – dies betrifft sowohl die Telekom als auch die Wettbewerber. Aufgrund der Entscheidung muss die Telekom nun unverzüglich ihre aktuellen Musterverträge für den Zugang zur „letzten Meile“ und für ein im Falle des Vectoring-Einsatzes ersatzweise anzubietendes Bitstrom-Produkt ändern. Darin sind die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des tatsächlichen Einsatzes von Vectoring zu regeln. Die Musterverträge müssen der Bundesnetzagentur vorlegt werden und werden von ihr noch einmal geprüft. Die Entscheidung bringt weitgehende Klarheit und dient auch der besseren Internetversorgung der ländlichen Räume.

www.bundesnetzagentur.de

Was ist Vectoring? – Hintergrund

Vectoring ist dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zufolge eine Technologie, die eine wesentliche Leistungssteigerung der heute eingesetzten VDSL2-Technik und damit eine Erhöhung der Datenübertragungsraten auf einem herkömmlichen Kupferkabel zwischen Kabelverzweiger (grauer Verteilerkasten am Gehwegrand) und Kunden bewirkt. Vectoring unterdrückt die wechselseitigen Störungen (das sogenannte „Nebensprechen“) der einzelnen Leitungen in einem Kabelbündel.

Kann nur ein Anbieter pro Kabelverzweiger die Technologie nutzen?

Bei der Anwendung von Vectoring muss das Management der Leitungen aktuell noch bei einem Unternehmen liegen, was aber aufgrund ständig verbesserter Technik ein temporäres Phänomen sein dürfte. Diese technische Einschränkung ist aber in der Praxis schon heute weitgehend irrelevant, weil immer dort, wo die Technologie zum Einsatz kommen soll – am Kabelverzweiger – nur ein Unternehmen VDSL einsetzt. Das ist die Realität in mehr als 8.000 von Wettbewerbern und etwa 40.000 von der Telekom per Glasfaser angeschlossenen Kabelverzweiger.

Wie hoch ist die Leistungssteigerung durch Vectoring?

Vom Kabelverzweiger aus können je nach Leitungslänge bis zum Kunden bis zu 100 MBit/s und mehr im Download erreicht werden. Die Upload-Bandbreite, die bei VDSL bis zu 10 MBit/s beträgt, wächst sogar um das Vierfache auf bis zu 40 MBit/s. Wesentlicher Vorteil ist zudem, dass die Bandbreite, die beim Kunden abrufbar ist, bei steigender Nutzung und wachsender Auslastung der Kabelbündel deutlich konstanter bleibt. Da die Leitungslänge auch auf dem Land vom Kabelverzweiger bis zum Anschluss in den meisten Fällen ausreichend kurz ist, nutzt Vectoring bei wachsender Nachfrage auch dort. Richtig ist aber, dass in sehr ländlichen Regionen aber auch in Randlagen der Städte Leitungslängen auftreten, die kaum mehr Verbesserungen ermöglichen. Insgesamt gehen die Schätzungen davon aus, dass noch 80 Prozent der Anschlüsse eine technische Optimierung durch Vectoring in Zukunft zulassen.

Was kostet Vectoring?

Der VDSL-Ausbau und der Einsatz von Vectoring-Technologie ist wesentlich preiswerter als ein Glasfaserausbau bis zum Haus/zur Wohnung (FTTB/H), allerdings bei erheblich geringerer Leistungsfähigkeit. Das WIK schätzt die Kosten auf rund ein Fünftel. Auf den erforderlichen VDSL-Ausbau und die Erschließung mit Glas entfallen rund 95 Prozent. Die Kosten der „Veredelung“ mit Vectoring-Technologie im Kabelverzweiger sind verschwindend gering und nicht entscheidend für die Frage, ob eine Investition in die Erschließung eines Kabelverzweiger getätigt wird oder nicht. Die Entscheidung bringt weitgehende Klarheit und dient auch der besseren Internetversorgung der ländlichen Räume.

Weitere Infos unter www.vatm.de Quelle: www.digitalmagazin.info

 

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