OLG-Koblenz – Vizepräsident Sartor: Expertenkommission muss ohne Vorgaben ergebnisoffen prüfen

Koblenz. Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Koblenz Bernd Sartor hat zurückhaltend auf die Absicht der Landesregierung reagiert, eine externe Expertengruppe zur Prüfung der Justizreform einzurichten.

Zwar sei es zu begrüßen, dass die Landesregierung offenbar von ihrer völligen Festlegung einer Schließung des Oberlandesgerichts Koblenz abgekommen sei. Für höchst problematisch hält es Sartor allerdings, dass die Einsetzung einer „externen, unabhängigen Expertenkommission“ ohne Benennung der Mitglieder angekündigt werde und zugleich wieder eine Reihe von Vorgaben in die Welt gesetzt werde, an denen sich diese Kommission zu orientieren habe. Sartor betonte nochmals ausdrücklich, dass das Oberlandesgericht selbstverständlich bereit sei, sich konstruktiv an der Arbeit einer Kommission zu beteiligen, die sich mit einer Prüfung der Justizstrukturen im Lande befasst. Dies verlange allerdings, dass ein solches Gremium ohne jede festlegende Vorgabe ergebnisoffen und unabhängig arbeite. Zudem müsse die Praxis an der Auswahl der Kommissionsmitglieder und an der Formulierung des Arbeitsauftrages beteiligt werden.

Der Vizepräsident teilte allerdings auch seine Enttäuschung darüber mit, dass die Betroffenen vor Ort erneut und ausschließlich aus den Medien erfahren, welche angeblichen Einsparungen Ministerpräsident Beck und Justizminister Hartloff errechnet haben wollen und welche weiteren Pläne bestünden. Vorab seien dem Oberlandesgericht erneut von Seiten des Ministers keine einzige Überlegung, keine einzige Zahl und keine einzige konkrete Planung mitgeteilt worden. „Der Umgang der Landesregierung mit der Justiz muss einen grundlegenden Wandel erfahren, um wieder zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zurückzukehren“, betonte Sartor.

Dafür sei es höchst problematisch, wenn ohne offengelegte sachliche Grundlage eine konkrete Einsparung genannt werde. Eine Berechnung sei nicht vorgelegt worden, so dass eine Nachprüfung dieser Zahl nicht möglich sei. Die von Ministerpräsident Beck und Justizminister Hartloff an der eigens eingerichteten Kommission nebst Arbeitsgruppen vorbei und ohne jede Vorankündigung behauptete Einsparung sei daher unter keinem Gesichtspunkt nachvollziehbar. Die genannten Zahlen seien bereits deshalb als mögliches Einsparpotential undenkbar, weil die erheblichen Kosten überhaupt nicht eingestellt wurden, die mit einer Zusammenlegung entstünden. „Diese Berechnung ist nicht seriös und kann keine Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung sein, gerade nicht für eine Expertenkommission. Eine Zusammenlegung der Oberlandesgerichte würde sich nicht rechnen, sie wäre ein Minusgeschäft“, so Sartor.

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