Kinderpornografie: Dauner Polizist wegen gravierender Verfehlungen in Untersuchungshaft

Einem 56-jährigen Polizeibeamten aus dem Bereich der Polizeidirektion Wittlich wurde von der Behörde das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Gegen den Beamten wird wegen gravierender strafrechtlicher Vorwürfe ermittelt. Er hatte sich seinen Vorgesetzten offenbart und damit die Ermittlungen in Gang gesetzt. Gegen den 56-Jährigen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier am Freitag, 23. Mai Haftbefehl erlassen. Die Ermittlungen dauern an.

Am Donnerstagmorgen, 22. Mai, wandte sich der Polizeibeamte an seine unmittelbaren Vorgesetzten und offenbarte schwerwiegende und strafrechtlich relevante Verfehlungen, die den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs in seinem privaten Umfeld begründen. Die Staatsanwaltschaft Trier wurde sofort eingeschaltet und hat gegen den Beamten ein Strafverfahren eingeleitet. Im Zuge der ersten Ermittlungen ergaben sich darüber hinaus Hinweise auf den Besitz von Kinderpornografie. Dem Beamten wurde noch am Donnerstag die Führung der Dienstgeschäfte untersagt. Gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Er wurde am Freitagmittag, 23. Mai, dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.

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