Steuererklärung von Rentnern – Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe

Für Rentner ist der 31. Mai ein wichtiger Termin. Bis zu diesem Stichtag müssen sie ihre Steuererklärung für das Jahr 2014 beim Finanzamt abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz unterstützt ihre Rentner dabei. Auf Wunsch stellt sie eine Bescheinigung aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ hilft. Sie enthält den steuerrechtlich relevanten Betrag, also die Höhe der Rente und die vom Rentner gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Anruf unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 100048 016 genügt, und die Bescheinigung wird per Post zugesandt. Auch im Internet kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de („Services > Online-Dienste > Versicherungsunterlagen anfordern und einsehen“) bestellen.

Viele Rentner müssen übrigens keine Steuern zahlen. Wer im Jahr 2014 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 14.600 Euro jährlich ist (bei Verheirateten rund 29.200 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 – 6. Auskünfte zu konkreten steuerlichen Fragen können und dürfen aber nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben. Informationen enthält auch die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie ist kostenlos und kann bestellt werden bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer, Telefon 06232 17-2034, Fax 06232 17-2844, E-Mail presse@drv-rlp.de. Unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de kann die Broschüre heruntergeladen werden.

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