Steuerentlastungen bei Unwetterschäden möglich Finanzamt prüft im Einzelfall

Die Unwetter der vergangenen Wochen haben auch in Rheinland-Pfalz viele Schäden verursacht. Betroffenen von Unwetterschäden (beispielsweise durch Starkregen, Überschwemmungen, Erdrutschen oder Hagelschlag) soll mit steuerlichen Entlastungen geholfen werden. Bürger, die erheblich durch die Unwetter betroffen sind, können sich mit Anträgen auf Stundung oder Vollstreckungsaufschub oder mit Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer an das für sie zuständige Finanzamt wenden. Dazu wird jeder Einzelfall geprüft, um die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. In außergewöhnlichen, die wirtschaftliche Existenz bedrohenden Fällen können Steuern auch erlassen werden.

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