Kammern und Landesregierung vereinbaren engere Zusammenarbeit

Auf eine noch engere Zusammenarbeit im Sinne der Wirtschaft haben sich die Arbeitsgemeinschaften der IHK und der HWK mit der Landesregierung verständigt. Das umfassende Beratungsangebot der Kammern soll besser als bisher mit der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) verknüpft werden. Dies teilte Uwe Hüser, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, mit. „Ziel der Landesregierung ist es, den Unternehmen effiziente und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen und dieses Angebot stetig zu verbessern“, sagte Hüser.

Der Einheitliche Ansprechpartner wurde 2010 auf der Basis von EU-Vorgaben bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen neu eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Unternehmen dabei zu unterstützen, die behördlichen Erlaubnisse und Genehmigungen zu erlangen, die sie zur Aufnahme einer Tätigkeit brauchen. In Rheinland-Pfalz bietet der EAP diese Unterstützung nicht nur Dienstleistungsunternehmen, sondern allen Unternehmen aller Branchen aus dem In- und Ausland an.

Behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse bilden in der Regel den Abschluss eines Prozesses bei der Gründung oder Weiterentwicklung eines Unternehmens. Im gesamten Abwägungsprozess zu diesem Punkt sind, darin sind sich Kammervertreter und Landesregierung einig, die Wirtschaftskammern, insbesondere die Starterzentren von IHK und HWK mit ihrem Beratungsangebot, zentrale Ansprechpartner für die Unternehmen im Land. „Die Kammerberatung geht mit ihrem Angebot zu allen Fragen der Unternehmensführung weit über das hinaus, was die Einheitlichen Ansprechpartner als Lotsen für Verwaltungsverfahren bieten können“,stellten die Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaften von IHK und HWK, Arne Rössel und Ralf Hellrich, fest. Von daher wird der EAP künftig bereits auf der Startseite im Netz auf das Leistungsangebot der Kammern hinweisen.

Im Rahmen einer Überprüfung der Aufgaben des EAP und seiner Leistungen hatten Kammern und Landesregierung im vergangenen Jahr auch geprüft, ob die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners den Kammern zugeordnet werden könnten. Von einer solchen Neuverortung wurde jedoch abgesehen, da sich inzwischen durch die EU-Richtlinie zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen und die sich abzeichnende Entwicklung des Einheitlichen Ansprechpartner zu einem E-Government-Instrument innerhalb der EU eine geänderte Ausrichtung ergeben hat, die eine Übertragung des EAP auf die Kammern als nicht zweckmäßig erscheinen lässt.

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