Hauptzollamt Koblenz hilft Hochwasser-Opfern:

Das durch die Schneeschmelze Anfang des Jahres bedingte Hochwasser hat in weiten Landesteilen, vor allem entlang der  Mosel, beträchtliche Schäden verursacht. Zahlreiche Steuerpflichtige müssen nun nicht nur mit großem finanziellen Aufwand die Sachschäden beseitigen, sondern sorgen sich zusätzlich auch um die rechtzeitige Erledigung ihrer steuerlichen Pflichten.

Die Zollverwaltung hat diese besondere Belastung für die Anrainer der Mosel erkannt und ergreift entlastende Maßnahmen für die Betroffenen:

Mit entsprechenden Anträgen können die von der Naturkatastrophe unmittelbar und schwerwiegend Betroffenen zum Beispiel Stundungsmaßnahmen durchsetzen und schuldige Beträge bis zum 30.04.2011 aufschieben lassen.  In einzelnen, nachweislich existenzgefährdeten Fällen kann das Hauptzollamt Koblenz unter Umständen die ausstehenden Steuern erlassen. Steuerpflichtige, die durch das Hochwasser verhindert waren, fristgemäß die fälligen Steuerbeträge zu entrichten, werden für den Zeitraum bis 30. April 2011 nicht mit zusätzlichen Säumniszuschlägen belastet. Gleiches gilt für Verspätungszuschläge bei nicht fristgerechter Abgabe von Steuererklärungen und –anmeldungen.

„Der Zoll trägt damit den immensen Ausmaßen dieser Katastrophe für Bürger und Unternehmen der Region Rechnung“, äußert dazu René Borm, der Leiter des Hauptzollamts Koblenz, „Zwar ist es Aufgabe des Hauptzollamts, für eine gleichmäßige und gerechte Steuererhebung zu sorgen. Wir sehen uns aber auch als Partner der Wirtschaft und deswegen muss unter den gegebenen Umständen der fiskalische Anspruch in den Hintergrund treten“.

Betroffene Unternehmen und Steuerpflichtige, die insofern auch steuerlich Opfer des Moselhochwassers geworden sind, können sich an das für sie zuständige Hauptzollamt Koblenz  wenden. Fragen zu möglichen Anträgen, vorzulegenden Unterlagen etc., können an die eingerichtete Hotline unter Telefonnr.  0261/3908-381 gerichtet werden.

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