Damit die Fahrt im Fastnachtswagen fröhlich bleibt

Region. Oft sind die bunten Motivwagen die Hingucker bei den Fastnachtsumzügen in der Region. Bevor die Fastnachter ihre Prunkstücke dem närrischen Publikum präsentieren können, wird oft wochenlang an Anhängern, Traktoren oder Lastwagen gewerkelt und gebastelt. Damit der Ausflug mit den liebevoll hergerichteten und bunt geschmückten Gespannen oder Lastwagen nicht böse endet, gibt die Polizei Tipps. Insbesondere bei den An- und Abfahrten zu Karnevalsveranstaltungen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn sich Personen unerlaubterweise auf Anhängern oder Ladeflächen aufhalten oder weil sich die Fahrzeuge aufgrund der Aufbauten nur schwer manövrieren lassen.Lediglich während der Umzüge ist der Aufenthalt von Personen auf Anhängern erlaubt. Ansonsten ist dies grundsätzlich nicht gestattet. Für den Fahrer eines Traktorgespanns gilt, dass er mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse L bzw. T haben muss. Er muss mindestens 18 Jahre alt sein und für ihn gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch die Anhänger und Zugfahrzeuge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere Bremsen, Abmessungen und Gewicht sowie Sicherheitseinrichtungen zum Personentransport sind wesentliche Bestandteile und werden im Falle eines Unfalles überprüft. Durch die großen Aufbauten wird das Steuern der Gespanne oft schwierig. Zudem können die Anhänger durch tanzende und schunkelnde Personen ins Schlingern geraten.

Muss der Fahrer plötzlich stark abbremsen, kann es zu schweren Unfällen kommen. Damit der Fahrzeugführer bzw. -halter bei einem Unfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät, muss der Versicherungsnehmer die Teilnahme des Fahrzeuges oder Gespanns an einem Karnevalsumzug rechtzeitig seiner Versicherungsgesellschaft melden. Zwingende Voraussetzung ist, dass eine Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug besteht.

Damit der Karnevalsumzug mit dem selbst gebauten Motivwagen fröhlich bleibt, rät die Polizei:

– Melden Sie die Teilnahme am Karnevalsumzug vorher schriftlich bei der Kfz-Versicherung an und lassen Sie sich die Teilnahme schriftlich genehmigen.
– Kein Alkohol am Steuer.
– Mitfahrer nur während des Umzuges auf den Wagen steigen lassen.

Detaillierte Informationen findet man im „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ (herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, vom 18.07.2000).

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