Augen auf beim Chatverlauf

Vorliegend nahm eine junge hübsche Frau über Facebook Kontakt mit einem männlichen Geschädigten auf. Nach belanglosen, netten Chatverkehr erhielt der Geschädigte eine Einladung zum Videochat. Dort entblößte die junge Dame ihre Geschlechtsteile und lud ihren Videopartner zum Mitmachen ein. Nachdem dieser dann vor der Kamera dem Wunsch seiner Chatpartnerin nachkam, wurde diese konkreter, allerdings nicht so, wie es sich der Geschädigte erhofft hatte. Vielmehr erhielt er nun eine Nachricht, in der er aufgefordert wurde, eine Zahlung in Höhe von 1800,- EUR zu leisten, da andernfalls eine Veröffentlichung des Videos seiner Aktivitäten auf diversen Internetplattformen erfolgen werde. Dieser Zahlung kam der Geschädigte, trotz aller Bedenken, allerdings dann doch nicht nach.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor der erpresserischen Vorgehensweise von Täter in den sozialen Netzwerken, welche die Anonymität des Netzes und die Gutgläubigkeit Anderer zu Straftaten ausnutzen.

 

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