Konzertierte Aktion wieder im September

Berlin (dpa) – Die konzertierte Aktion aus Bundesregierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften soll nach ihrem Auftakttreffen am vergangenen Montag im September erneut tagen. Das kündigte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch im Bundestag in der Regierungsbefragung an. Die Zeit bis dahin solle für viele Gespräche genutzt werden, um das «gut vorbereitet zu machen».

CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz wertete die Treffen als wirkungsloses Instrument gegen die hohe Inflation. Diese würden genauso ausgehen wie frühere: «Sie dauern Jahre, sie sind endlose Gesprächsrunden, sie sind ein Alibi dafür, dass Sie keine Reformen in diesem Lande durchsetzen wollen.» Weiterlesen

Rheinland-Pfalz will sich gegen Gasverknappung wappnen

Mainz (dpa/lrs) – Mit einer Vielzahl von Krisengesprächen bereitet sich die rheinland-pfälzische Landesregierung auf den erwarteten Engpass in der Gasversorgung vor. «Wir sprechen über eine wirklich existenzielle Krisensituation für unsere heimische Wirtschaft», sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) am Mittwoch in einer Landtagsdebatte. «Deswegen müssen wir handeln und zwar gemeinsam über Parteigrenzen hinweg.» Zur Beratung der privaten Haushalte sollen die Angebote der Verbraucherzentrale ausgebaut werden.

Das auch für den Verbraucherschutz zuständige Klimaschutzministerium will dafür einen Runden Tisch einrichten. Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale im Land würden gerade mit Anfragen überrollt, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sei 2021 mehr als 21.000 Mal in Anspruch genommen worden. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres seien es dann bereits 14.000 Beratungen gewesen. Es müsse daher jetzt überlegt werden, wie die Verbraucherzentrale im Fall der höchsten Warnstufe des Notfallplans Gas die Haushalte unterstützen könne. Auch das Sozial- und das Familienministerium sollen an der Runde teilnehmen. Weiterlesen

Dax baut Vortagesgewinne aus

Frankfurt/Main (dpa) – Der deutsche Aktienmarkt ist schwungvoll in den Donnerstag gestartet. Der Leitindex Dax stieg in den ersten Handelsminuten um 1,26 Prozent auf 12.753,66 Punkte. Am Mittwoch legte der Leitindex um mehr als 1,5 Prozent zu, nachdem er am Dienstag auf den tiefsten Stand seit anderthalb Jahren abgesackt war. Der MDax der mittelgroßen Werte gewann am Donnerstagmorgen 1,05 Prozent auf 25.240,73 Zähler. Der Eurozonen-Leitindex EuroStoxx 50 zog um rund 1,5 Prozent an. Weiterlesen

Habeck: Gasversorgung sichern – «Whatever it takes»

Berlin (dpa) – Die Bundesregierung wird nach Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Gasversorgung in Deutschland mit allen Mitteln sicherstellen.

Angesprochen auf einen möglichen Zusammenbruch des Marktes, sagte Habeck am Mittwochabend in der ZDF-Sendung «Markus Lanz», das werde nicht passieren. «Das ist jetzt dieser Moment von «Whatever it takes», es wird nicht passieren», sagte er in Anlehnung an Äußerungen des ehemaligen Chefs der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi. Der Italiener hatte mit diesem «Was auch immer notwendig ist» einst die Rettung des Euro versprochen. Weiterlesen

Für Amazon gelten verschärfte Regeln – Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung fest (§ 19a GWB)

Bonn. Das Bundeskartellamt hat gestern entschieden, dass die Amazon.com Inc., Seattle, USA ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.

Die Vorschrift des § 19a GWB ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit Januar 2021 in Kraft. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden. Wir haben entschieden, dass der Konzern auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Konkret bedeutet diese Entscheidung, dass wir bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden können, und zwar effektiver als das bisher der Fall war. Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend. Damit greift hier zusätzlich die parallel anwendbare klassische Missbrauchsaufsicht, auf deren Grundlage wir derzeit schon Verfahren gegen Amazon führen.“

Amazon gehört mit weltweiten Umsatzerlösen von rund 400 Mrd. Euro im Jahr 2021, davon ca. 32 Mrd. Euro in Deutschland, zu den umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes wird mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf der Amazon-Handelsplattform (amazon.de) ausgegeben. Neben der E-Commerce-Tätigkeit als Händler und Marktplatz gehören zu den Angeboten von Amazon an Endkunden auch digitale Inhalte (z.B. Filme, Serien oder Musik) im sog. Prime-Abonnement. Für Unternehmen – insb. Dritthändler – bietet Amazon neben den Marktplatzdienstleistungen weitere Dienstleistungen u.a. im Bereich Logistik, Werbung und Zahlungsabwicklung an. Im Bereich des Cloud-Computing gilt Amazon mit Amazon Web Services (AWS) mittlerweile als führend und erzielt dadurch einen Großteil seiner Konzerngewinne (so ca. 56 Prozent des Jahresüberschusses in 2021).

Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB verschafft dem Unternehmen eine Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet.

Zunächst hat das Unternehmen durch die unter amazon.de betriebene Handelsplattform eine zentrale strategische Position im deutschen Online-Einzelhandel. Bei Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler in Deutschland verfügt Amazon über einen umsatzbezogenen Marktanteil von über 70 Prozent und ist damit nach Auffassung des Bundeskartellamtes marktbeherrschend. Die enorme Bedeutung der Amazon-Handelsplattform wird durch die eigene Einzelhandelstätigkeit auf der Plattform sogar noch verstärkt (sog. Hybridstruktur). Damit einher geht eine Regelsetzungsmacht, die erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit und den Geschäftserfolg anderer Unternehmen eröffnet. Das bedeutet, Amazon kann den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und dabei seine Doppelrolle als Händler und Marktplatz ausspielen. Sein breites Portfolio an Geschäftstätigkeiten hat Amazon zu einem stark integrierten digitalen Ökosystem verbunden, das dazu beiträgt, Nutzergruppen im Ökosystem zu halten. Eine besondere Rolle spielt dabei das Prime-Abonnement, mit dem Endkunden neben einer versandkostenfreien Lieferung vielfältige weitere Dienstleistungen angeboten werden. Mehr als 17 Mio. auf amazon.de registrierte Nutzerinnen und Nutzer besitzen ein kostenpflichtiges Prime-Abonnement. Zudem verfügt Amazon über erhebliche Ressourcen wie wettbewerbsrelevante Daten und eine starke Finanzkraft.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Amazon in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs. 2 GWB.

Das Bundeskartellamt hat zu seiner Entscheidung heute ebenfalls einen Fallbericht veröffentlicht. Dieser ist hier abrufbar.

Hintergrund

Weitere Amazon-Verfahren

Gegen Amazon führt das Bundeskartellamt aktuell zwei Verfahren nach den Regelungen der klassischen Missbrauchsaufsicht, die schon vor der jüngsten Gesetzesnovelle gültig waren (siehe Pressemitteilung vom 18. Mai 2021). In einem Verfahren untersucht das Bundeskartellamt, inwieweit Amazon durch Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. In einem zweiten Verfahren prüft das Bundeskartellamt inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, u.a. Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen, einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstellen. Schon 2018 hatte das Amt mit einem Missbrauchsverfahren Amazons Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber Dritthändlern aufgegriffen. Das 2019 abgeschlossene Verfahren hatte weitreichende Verbesserungen für die Händler erwirkt (siehe Pressemitteilung vom 17. Juli 2019).

 

Chef der Bundesnetzagentur ruft zum Gassparen auf

Rehden (dpa) – Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat Privathaushalte und Industrie zum sparsamen Umgang mit Gas aufgefordert.

Jeder eingesparte Kubikmeter Gas helfe, angesichts der unsicheren Belieferungsaussichten in den kommenden Monaten die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen, sagte Müller am Mittwoch bei einem Besuch auf dem Gelände des größten Erdgasspeichers in Deutschland im niedersächsischen Rehden bei Diepholz. «Wir appellieren an alle privaten Haushalte, jetzt schon zu überlegen, wo kann man im Herbst selber Gas einsparen.» Weiterlesen

Kartellamt mit härterer Wettbewerbskontrolle auch bei Amazon

Bonn (dpa) – Das Bundeskartellamt will nach Google und dem Facebook-Konzern Meta auch bei Amazon eine schärfere Wettbewerbskontrolle durchsetzen. Die Behörde stufte den Online-Riesen am Mittwoch als ein Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb» ein.

Anders als Google und Meta akzeptiert Amazon die Entscheidung nicht. «Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen», hieß es in einer ersten Reaktion.

Das Kartellamt kann seit 2021 Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss zum Beispiel Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar als ein solches Unternehmen eingestuft, Meta folgte im Mai. Zu Apple laufen noch Untersuchungen. Weiterlesen

Dax hält sich in Gewinnzone

Frankfurt/Main (dpa) – Nach einer wochenlangen Verlustserie hat sich der Dax am Mittwoch stabilisiert. Der Leitindex legte bis zum Mittag um 1,39 Prozent auf 12.574,11 Punkte zu. Die Erwartung einer ausgeprägten konjunkturellen Schwäche hatte das Börsenbarometer am Vortag mit einem Abschlag von knapp 3 Prozent auf das niedrigste Niveau seit November 2020 gedrückt.

Der MDax der mittelgroßen Werte gewann 1,37 Prozent auf 24.972,77 Zähler. Für den Eurozonen-Leitindex EuroStoxx 50 ging es um 1,56 Prozent nach oben. Unterstützung erhielten die Kurse vor allem von der US-Technologiebörse Nasdaq. Dort hatten sich die Anleger am Dienstag wieder vorgewagt. Am Mittwoch zählten Tech-Werte auch europaweit zu den größten Gewinnern. Weiterlesen

Gegner von grünem EU-Label für Atom und Gas scheitern

Straßburg (dpa) – In der EU werden Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke aller Voraussicht nach als klimafreundlich eingestuft werden können. Im Europaparlament gelang es Gegnern am Mittwoch nicht, entsprechende Pläne mit einer Abstimmung zu stoppen.

Statt der erforderlichen 353 Abgeordneten votierten im Plenum in Straßburg lediglich 278 gegen den Rechtsakt zur sogenannten Taxonomie.

Konkret ging es bei dem Votum um einen ergänzenden Rechtsakt zur sogenannten Taxonomie der EU. Sie ist ein Klassifikationssystem, das private Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten lenken und so den Kampf gegen den Klimawandel unterstützen soll. Für Unternehmen ist es relevant, weil es die Investitionsentscheidungen von Anlegern beeinflussen und damit zum Beispiel Auswirkungen auf Finanzierungskosten von Projekten haben könnte. Investoren sollen zudem in die Lage versetzt werden, Investitionen in klimaschädliche Wirtschaftsbereiche zu vermeiden. Weiterlesen

Wirtschaftsministerium: LNG-Transporte aktuell gesichert

Berlin/Wilhelmshaven (dpa) – Das Bundeswirtschaftsministerium hat Befürchtungen gedämpft, die Schiffskapazitäten für den Import verflüssigten Erdgases (LNG) könnten in den kommenden Monaten möglicherweise nicht ausreichen.

Informationen aus dem Austausch mit internationalen Gashändlern legten nahe, dass «die LNG-Lieferungen einschließlich der notwendigen Transporte nach Deutschland und zu LNG-Anlandungsterminals in angrenzende EU-Ländern gesichert» seien. Dies erklärte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch auf Anfrage. Weiterlesen

Auch Onlinehandel leidet unter schlechter Konsumstimmung

Berlin (dpa) – Auch der Onlinehandel leidet unter der schlechten Konsumstimmung in Deutschland. Im zweiten Quartal seien die Umsätze im E-Commerce mit Waren gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9,6 Prozent auf 21,8 Milliarden Euro zurückgegangen, berichtete der E-Commerce-Verband bevh am Mittwoch in Berlin. Weiterlesen

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