„Hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass der Landrat des Kreises Daun mir mit Schreiben vom 27.05.2011 mitgeteilt hat, dass das gegen mich am 11.04.2011 eingeleitete Disziplinarverfahren gemäß § 38 (1) Ziffer 1 Landesdisziplinargesetz eingestellt wird, da nach Abschluss der Ermittlungen ein Dienstvergehen nicht erwiesen ist und der gegen mich erhobene Vorwurf eines Dienstvergehens nicht zweifelsfrei belegt werden konnte. Das Verfahren wurde also eingestellt, weil erstens die ermittelnde Instanz den lediglich durch einseitige Behauptungen initiierten und gegen mich erhobenen Vorwurf eines Dienstvergehens anzweifelt (wörtlich: nicht zweifelsfrei belegt) und zweitens sich – insoweit folgerichtig – auch der Vorwurf eines Dienstvergehens nicht bestätigt hat“.
So jedenfalls lautete die Wortwahl des Gerolsteiner Stadtbürgermeisters an die Mitglieder seines Stadtrates. Hat der Stadtbürgermeister wirklich alle Karten auf den Tisch gelegt? Wenn nicht, dürfte Herr May die Tür für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinem Stadtrat und der Stadt Gerolstein für immer zugeschlagen haben.
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