„Widerständige Alte“ legten zwar Revision gegen Verurteilung wegen Zivilen Ungehorsams gegen die „Atomkriegsübungen“ am Fliegerhorst Büchel ein, genutzt hat es aber nichts
Büchel/Koblenz. Die 16. kleine Strafkammer des Landgerichts Koblenz lehnte den Berufungsantrag von fünf Friedensaktivist*innen im Alter zwischen 67 und 79 Jahren gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs auf dem Fliegerhorst „Atombombenstandort“ Büchel (Eifel) ab.
Das Gericht würdigte zwar die gesellschaftlich anerkannten ehrenwerten Ziele der Angeklagten, verwarf aber Zivilen Ungehorsam als „mildestes Mittel“ gegen die Atomwaffengefahren und verurteilte alle Angeklagten zu je 30 Tagessätzen und die Übernahme der Gerichtskosten. Die Angeklagten legten dagegen Revision ein. Weiterlesen